Vereine in Bremen
Vereine in Bremen machen das Leben bunter
Ob Sport oder Kultur, Tiere oder Fahrzeuge, Gesellschaftskritik oder Hobby – eines ist allen Vereinen gleich: Sie schaffen eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten. In Bremen gibt es eine große Zahl von Vereinen, die sich ganz unterschiedlichen Interessen widmen. Dabei geht es vom Zusammenschluss von einigen Fans eines Nischenthemas bis zum riesigen Klub mit Tausenden Mitgliedern. SPOT stellt nach und nach Vereine in Bremen vor.
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Definition: Was ist ein Verein überhaupt?
Das Wort stammt von „vereinen“, also „eins werden“. Und genau darum geht es: Ein Verein ist ein langfristiger, freiwilliger Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen, der einen bestimmten Zweck verfolgt.
Welche Aufgaben hat ein Verein?
Im Großen und Ganzen soll ein Verein das Ziel erfüllen, das in der Vereinssatzung festgelegt ist, beispielsweise sportliche Ertüchtigung der Mitglieder oder das Sammeln von Geldern für einen bestimmten Zweck. Im Rahmen dieser Vorgaben entstehen weitere, mehr oder weniger konkrete Aufgaben eines Vereins. Dazu gehören etwa:
- Menschen mit gleichen Interessen zusammenbringen
- Gemeinschaft und ehrenamtliches Engagement fördern
- Veranstaltungen organisieren
- Wettbewerbe ausrichten
- Trainingszubehör und Ausrüstung organisieren
- Räumlichkeiten bereitstellen, also Sportplätze, Hallen und mehr mieten, pachten oder kaufen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Werben weiterer Mitglieder
Welche Arten von Vereinen gibt es in Bremen?
Die Freiwilligen-Organisationen in Bremen sind sehr vielfältig. Dazu gehören Vereine mit einigen wenigen bis zu Tausenden Mitgliedern. Grob lassen sie sich dabei in folgende Kategorien einteilen:
- Sportvereine
- Gesellschaftsvereine – beispielsweise für politische Parteien oder Gruppen wie Schülerinnen und Schüler, Heimatverein
- Naturschutzvereine, Tierschutzvereine
- Tierzüchtervereine oder Tierhaltervereine
- Soziale Vereine, Rettungsvereine – etwa Freiwillige Feuerwehr oder Wohlfahrtsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz
- Musikvereine – zum Beispiel Chor oder Blasorchester
- Vereine für andere Hobbys wie Kleingarten, Skat, Karneval, Modelleisenbahnen oder Oldtimer und viele weitere
- Fördervereine – um Institutionen wie Schulen, religiöse oder kulturelle Einrichtungen zu unterstützen
- Kulturvereine
Wer ist Mitglied in einem Verein?
Teilweise ist eine Mitgliedschaft schon ab der Geburt möglich. Das ist beispielsweise für manchen Fan von Werder Bremen interessant, der ein Kind bekommt. Vom Babyschwimmen über das Kinderturnen bis zum Sportclub für Jugendliche geht es weiter. Viele erwachsene Bremerinnen und Bremer sind gleich in mehreren Vereinen, etwa im Sportverein, in einer Interessensvertretung für Mieterinnen und Mieter sowie im Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. Bremen (ADAC) oder Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. Bremen (ADFC). Bis ins hohe Alter ist eine Mitgliedschaft im Verein für die meisten Menschen auch eine Bereicherung ihres Lebens – ob im Skat-Club, im Chor oder als Trainerin beziehungsweise Trainer für die jüngeren Vereinsmitglieder.
Welche Regeln gelten für einen eingetragenen Verein (e.V.)?
Es gibt nicht-rechtsfähige und rechtsfähige Vereine. Letztere sind beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (Amtsgericht Bremen) eingetragen und erhalten dadurch den Zusatz „e.V.“, also „eingetragener Verein“.
Um den Zusatz e.V. zu erhalten, muss ein Verein einige Voraussetzungen erfüllen. Er darf zum Beispiel nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein und benötigt mindestens sieben (volljährige) Mitglieder sowie eine Satzung. Eine Vereinssatzung muss gemäß der §§ 57, 58 BGB folgende Informationen beinhalten:
- Name
- Sitz
- Zweck
- Bestimmungen zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
- Beitragspflicht
- Bildung des Vorstandes
- Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen wird
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person, die vom Vereinsvorstand vertreten wird. Er ist vollrechtsfähig, hat also als Rechtssubjekt Rechte und Pflichten. Zudem kann ein e.V. vor Gericht verklagt werden und auch selbst klagen.
Vereine und Geld
Ist ein Verein gemeinnützig, darf er weder Vermögen anhäufen noch laufende Gewinne erzielen. Stattdessen muss er Geld zeitnah in den Zweck investieren, der in der Satzung festgelegt ist. Insgesamt ist ein sparsames Wirtschaften das Ziel.
Einnahmen eines Vereins sind meist vor allem Mitgliedsbeiträge und Gebühren für die Aufnahme neuer Mitglieder. Ein eigener Shop mit Fanartikeln kann ebenfalls Einnahmen erzielen. Dazu kommen Spenden von Institutionen und Unternehmen, beispielsweise in Form von Trikotsponsoren bei Bremer Sportvereinen. Auch Erbschaften oder Fördermittel zählen dazu. Im gemeinnützigen Bereich müssen diese Einnahmen nicht versteuert werden. Anders sieht das bei nicht gemeinnützigen Vereinen aus: Diese sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Die potenziellen Ausgaben sind vielfältig. Viele Personen sind freiwillig beziehungsweise ehrenamtlich im Verein in Bremen engagiert. Teilweise gibt es aber auch Aufwandsentschädigungen und Honorare, etwa für Trainerinnen und Trainer. Hinzu kommen gegebenenfalls Ausgaben für externe Dienstleistungen wie Reinigung, Miete, Pacht, Sportgeräte, Energiekosten, Versicherungen, Instandhaltung sowie Verwaltungs- und Betriebskosten.
Welche Struktur muss ein Verein in Bremen haben?
Für alle eingetragenen Vereine ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung brauchen. Darüber hinaus kann es noch zusätzliche Organe wie Beirat, Aufsichtsrat oder Kuratorium geben. Die Mitgliederversammlung heißt bei großen Zusammenschlüssen auch teils Delegiertenversammlung oder Hauptversammlung. Sie findet üblicherweise jährlich statt.
Zur internen Struktur eines Vereins gehören zudem meist noch viele einzelne Rollen: Vorsitzende, Kassenwarte und -wartinnen, Sprecher und Sprecherinnen beziehungsweise Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit, kaufmännische Fachkräfte, Zuständige für einzelne Sparten und Gruppen sowie Trainerinnen und Trainer oder Übungsleitung.
Ein Zusammenschluss von Vereinen ist ein Verband. Dieser vertritt als übergeordnete Instanz gemeinsame Interessen, etabliert gemeinsame Standards und vertritt seine Mitglieder nach außen.
Wozu kann ich einen Verein gründen?
„Alle Deutschen haben das vom Grundgesetz geschützte Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“, schreibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Vereinigungsfreiheit habe jedoch dort ihre Grenzen, wo sie genutzt werde, um unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu schaden. „Vereine, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, können gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG verboten werden.“
Wie kann ich in Bremen einen Verein gründen?
Wer einen Verein in Bremen gründen möchte, muss dafür eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern abhalten. Dabei legen diese gemeinsam eine Vereinssatzung fest. Diese wird – genau wie die Bestellung des Vorstands – im Gründungsprotokoll vermerkt. Sobald ein Notar oder eine Notarin das Gründungsprotokoll beglaubigt hat, folgt der nächste Schritt: Der neue Verein wird beim Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen. Registriert sind dann Name, Sitz und Stand der Satzung des Vereins sowie die Vorstandsmitglieder und deren Vertretung.
Das Amtsgericht Bremen hat ein „Merkblatt zur Errichtung eines eingetragenen Vereins“ erstellt, in dem noch einmal alle Formalitäten auf einen Blick zusammengefasst sind.
Der neue Verein muss zudem beim Finanzamt angemeldet sein. Dies prüft auch die Vereinszwecke auf Gemeinnützigkeit, wenn dies beantragt ist. Dadurch ist der Verein befreit von Körperschaftsteuerpflicht, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grundsteuer. Nicht als gemeinnützig anerkannte Vereine sind dagegen steuerpflichtig. Der Vorstand muss also Steuererklärungen abgeben.
Was kostet es, einen Verein zu gründen?
Abgesehen von der eigenen Zeit und Aufwand ist es nicht teuer, einen Verein in Bremen zu gründen. Die Bearbeitung des Antrags beim Amtsgericht Bremen kostet circa 75 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die notarielle Beglaubigung, die meist zwischen 10 und 30 Euro liegen.