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Altersgerecht umbauen
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Ich möchte mein Haus altersgerecht umbauen – welche Förderungen kann ich nutzen?

Das sind die wichtigsten Förderungen für altersgerechtes und barrierearmes Wohnen im Eigenheim

Wer sein halbes Leben im geliebten Eigenheim wohnt, möchte auch im Alter dort bleiben. Selbstständig bleiben und in den vertrauten vier Wänden das Leben genießen. Aber kaum ein Eigenheim ist barrierefrei.

Besonders häufig hören wir in Finanzierungsgesprächen, dass Kunden sich ein altersgerechtes Bad wünschen. Und es stimmt: Gerade mit einem altersgerechten Bad lassen sich viele Barrieren abbauen oder reduzieren. Aber dann ist da noch die Treppe in den ersten Stock und die Eingangstür, die nicht breit genug ist. Das alles kostet – und nicht jeder hat das Geld für einen altersgerechten Umbau auf der hohen Kante. Aber die Förderprogramme der staatlichen KfW unterstützen Sie auch bei der Finanzierung von altersgerechtem Wohnen. Finanzierungsberaterin Simone Küchelmann fasst in diesem Artikel die beiden wichtigsten KfW-Förderungen rund um altersgerechtes und barrierefreies Wohnen übersichtlich zusammen – und hat zudem zwei Alternativen zur KfW für Sie.

Sie haben Fragen zu Baufinanzierungen?
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Simone Küchelmann und unsere weiteren Expertinnen und Experten haben alle Antworten rund um das Thema.

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Sie haben ein Budget und suchen einen Zuschuss für altersgerechtes Wohnen? Die „Barriere-Reduzierung 455-B“ könnte da helfen.

Das Programm 455-B der KfW ist vom Alter des Besitzers der Immobilie unabhängig – wohl auch, weil das Bedürfnis nach möglichst wenigen Barriere altersunabhängig ist. Die KfW fördert mit diesem Angebot mehr Wohnkomfort durch weniger Barrieren. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro.

Zuschuss bedeutet hier: Diese 6.250 Euro dürfen von den Gesamtkosten des Umbaus …

  • … maximal 12,5 % betragen, wenn Sie Ihr ganzes Haus nach dem KfW-Standard für das „altersgerechte Haus“ umbauen;
  • … maximal 10 % betragen, wenn Sie Einzelmaßnahmen umsetzen.

Die maximale geförderte Investitionssumme je Wohneinheit (WE) beträgt 50.000 Euro. Der Zuschuss ist also gedeckelt.

Ein Umbau für ein altersgerechtes Bad ist zum Beispiel eine Einzelleistung. Würden Sie also für 40.000 Euro Ihr Bad altersgerecht umbauen zu lassen, zahlt Ihnen die KfW 4.000 Euro dazu.

Für die 12,5 %-Förderung hat die KfW einen streng definierten Standard, was ein „altersgerechtes Haus“ ist. Um bis zu 12,5 % Zuschuss von der KfW zu erhalten, muss nach dem Umbau dieser KfW-Standard erreicht sein. Die geplanten förderfähigen Kosten schätzen gute Handwerksbetriebe für Sie vorher – so können Sie sich frühzeitig den Zuschuss sichern.

Diese Einzelmaßnahmen bezuschusst die KfW für barrierefreies Wohnen

Für die Förderung zum altersgerechten oder barrierefreien Wohnen kommen zum Beispiel diese Einzelmaßnahmen infrage:

  • Umbau, Schaffung oder Überdachung von Stellplätzen für Rollatoren und Rollstühle
  • Wetterschutzmaßnahmen an und um Wohnimmobilien
  • Barriereabbau in Eingangsbereichen und Zugängen – etwa durch breitere Türen
  • Maßnahmen für mehr Bewegungsfreiheit, etwa für Rollstühle, Rollatoren oder andere Mobilitätshilfen
  • Diverse Veränderungen an Treppen, die Barrieren reduzieren, inklusive Treppenlifte
  • Veränderung von Raumaufteilungen und Schwellen-Abbau
  • Ein kompletter altersgerechter Bad-Umbau. Das betrifft etwa bodengleiche Duschen.
  • Aufrüstung der Haustechnik und digitalen Hausassistenz: etwa barrierefreie Heizungssteuerung, Sturzmelder, Notrufsysteme oder Panikknöpfe
  • Umbau, Schaffung oder Überdachung von alters gerechten Kfz-Stell plätzen

Unser Tipp: Sie können Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen mit der KfW-Förderung für Einbruchschutz kombinieren.

Zuschuss für Eigentümer: weitere Voraussetzungen

Um für den KfW-Zuschuss 455-B infrage zu kommen, müssen Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sein oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen angehören. Sie erhalten den Zuschuss auch, wenn Sie Erstkäufer eines entsprechend barrierearm sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind.

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Zuschuss für Mieter: weitere Voraussetzungen

Auch wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie den Zuschuss nutzen. Dann sollten Sie aber eine Modernisierungs vereinbarung mit dem jeweiligen Vermietenden abschließen. Bedingung für den Zuschuss ist auch, dass Sie mit „seriösen“ Handwerkern zusammenarbeiten.

Am sichersten ist es, wenn Sie Fachunternehmen beauftragen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und einen Meisterbrief vorweisen können.

Alle Umbauten, die Sie mit diesem Zuschuss umsetzen, müssen den technischen Mindest anforderungen für förder fähige Maßnahmen der KfW entsprechen. Die meisten Handwerksbetriebe kennen diese Anforderungen.

Sie brauchen eine Finanzierung für altersgerechtes Wohnen? Der KfW-Kredit 159

Diese Option ist interessant, wenn Sie keine Rücklagen für Ihren Umbau nutzen möchten. Der KfW-Kredit 159 ist zinsgünstig und geht bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, reicht also für die meisten Einzelmaßnahmen. Die KfW lässt für diese Förderung noch mehr Spielraum bei der Nutzung. Wie auch der Zuschuss 455-B ist dieses Förderdarlehen unabhängig vom Alter und im Grunde für jeden geeignet, der im weitesten Sinne Barrieren in Wohnräumen abbauen möchte.

Sie können den Kredit der KfW nutzen, um bereits altersgerecht umgebauten Wohnraum zu kaufen.

Für welche Maßnahmen kann ich den KfW-Kredit 159 nutzen?

Den KfW-Kredit 159 können Sie für alle Einzelmaßnahmen nutzen, für die Sie auch den oben beschriebenen Zuschuss 455-B nutzen könnten. Zusätzlich können Sie mit dem Kredit folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Smarthome-Anwendungen, die als Sicherheitstechnik oder Gefahrenmeldeanlage klassifiziert sind. Das betrifft auch digital vernetzte Gas- und Feuermelder oder Wasserstandsmelder.
  • Den Umbau von Gewerbeflächen zu barrierefreien Wohnflächen
  • Den Kauf von bereits barrierearm umgebauter Wohnfläche
  • Eine breite Palette an einbruchhemmenden Maßnahmen nach DIN EN 1627. Das betrifft die Sicherung von Türen, Fenstern und Garagentoren, aber auch Licht mit Bewegungsmeldern auf Zugangswegen.
  • Verstärkte Schlösser für Eingangstüren, Tore und Fenster
  • Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen

Im Grunde fördert die KfW mit diesem Darlehen jeden, der eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen möchte, eine bereits barrierearm umgebaute Wohnfläche als Ersterwerber kaufen möchte oder den Einbruchschutz der eigenen Immobilie erhöhen möchte.

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Die Alternative Nr. 1 zur KfW-Förderung: Modernisierungskredit

Eine weitere Möglichkeit ist eine Finanzierung, die im weitesten Sinne eine Modernisierung zum Ziel hat. Dafür bieten wir dann ganz individuelle Beratungen an.

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Die Alternative Nr. 2 zur KfW-Förderung: Bausparvertrag mit kurzer Laufzeit

Alternativ können Sie für altersgerechte Umbauten natürlich auch einen normalen Bausparvertrag nutzen. Wenn Sie rechtzeitig anfangen, einen Bausparvertrag zu besparen, können Sie mit dem richtigen monatlichen Betrag und einem gut gewählten Sparziel nach 10 Jahren Ihr Ziel erreichen.

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Für altersgerechtes Umbauen gibt es viele Möglichkeiten. Wir können hier vor allem die beiden Unterstützungen vorstellen, die wir besonders verbraucherfreundlich finden und die für alle Menschen im Land Bremen denkbar sind. Zusätzlich gibt es Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.

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