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Kaufnebenkosten
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Kaufnebenkosten können den Immobilienpreis erhöhen

Bei der Planung Notariat, Grunderwerbsteuer und Co nicht vergessen

Sie sind auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich, kommen aber garantiert auf jeden zu: die Kaufnebenkosten. Denn bei dem Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstückes zum Hausbau wird eben nicht nur der Kaufpreis fällig. Folgende Nebenkosten müssen alle einplanen, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen.

Notariats- und Grundbuchkosten

Ohne notarielle Beglaubigung sind Kaufverträge hierzulande unwirksam. Aufgrund dessen muss, wer ein Haus oder Grundstück erwirbt, die Dienste eines Notars oder einer Notarin in Anspruch nehmen. Und weil diese auch dafür sorgen, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin ins Grundbruch eingetragen wird, werden die Notariats- und Grundbuchkosten in der Regel zusammen aufgeführt. Die Kosten für das Notariat sind gesetzlich geregelt.


Fabian Nolte hat in unserer Videoserie einen Notar nach seiner Arbeit gefragt:

 

Grunderwerbsteuer

An der gesetzlich vorgeschriebenen Grunderwerbsteuer kommt ebenfalls so gut wie niemand vorbei. Diese ist nur einmal fällig und Ländersache – in Bremen beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises. Die neuen Eigentümer beziehungsweise Eigentümerinnen erhalten nach dem Erwerb der Immobilie vom Finanzamt einen Steuerbescheid und müssen die Summe spätestens einen Monat später überweisen.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Befreit von der Grunderwerbsteuer ist unter anderem, wer:

  • ein geringwertiges Grundstück erwirbt, bei dem der Kaufpreis 2500 Euro oder weniger beträgt
  • mit der verkaufenden Seite in gerader Linie verwandt ist (einschließlich Stiefkindern und deren Ehegatten)
  • mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin verheiratet ist (gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften)

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer. Fällt Letztere nur einmal beim Kauf des Grundstücks an, verlangt der Fiskus die Steuer für den Besitz eines Grundstücks auf deutschem Boden dagegen vierteljährlich.

Maklergebühren

Sind ein Makler oder eine Maklerin involviert, müssen diese natürlich auch noch ihre Courtage erhalten. Hierbei entlastet ein neues Gesetz vor allem die Käufer und Käuferinnen. Diese mussten in der Vergangenheit in der Regel die gesamte oder zumindest den Großteil der Gebühren allein stemmen– auch wenn es die verkaufende Seite war, die das Maklerunternehmen beauftragt hatte. Seit dem 23. Dezember 2020 ist das jedoch anders. Seitdem müssen sich beide Seiten die Provision teilen. Das Gesetz sieht vor, dass private Käufer und Käuferinnen nur noch höchstens die Hälfte der Gebühr bezahlen, wenn die Verkaufenden das Maklerunternehmen bestellt haben. Dies gilt auch umgekehrt, also wenn die Käuferseite diesen Auftrag vergeben hat.

Gutachter und Gutachterinnen

Diese Fachleute zu beauftragen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch insbesondere beim Kauf einer Bestandsimmobilie empfehlenswert. Denn Sachverständige können eventuelle Mängel des Objekts ausmachen, die man aus Laiensicht niemals erkennen würde. Zudem sind sie in der Lage, etwaige Reparatur- und Sanierungskosten realistisch einzuschätzen und können ihren Auftraggebern und Auftraggeberinnen auch verraten, ob der Verkaufswert berechtigt ist. Auf diese Weise schützen sich angehende Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen vor bösen Überraschungen, die sie teuer zu stehen bekommen könnten.

Wer kein Haus kaufen, sondern neu errichten möchte, der ist gut mit Bausachverständigen beraten. Diese Gutachter und Gutachterinnen begleiten Bauverantwortliche beim gesamten Errichtungsprozess und können sie mit ihrer Expertise vor Schaden bewahren.

Sanierungskosten

Wer einen Altbau kauft, auf den kommen in der Regel neben dem Kaufpreis auch noch die Kosten für eine Modernisierung zu. Diese sind natürlich von Vorhaben zu Vorhaben unterschiedlich. Jedoch müssen sie in jedem Fall schon von vorherein bestimmt und in die Finanzierung einkalkuliert werden. Zudem lohnt es sich, Rücklagen zu bilden. Denn manchmal zeigen sich Schäden erst nach einigen Jahren. Wer dann Geld auf der hohen Kante hat, den trifft es nicht ganz so schmerzlich.

Versicherungen

Wer eine Immobilie besitzt, muss sich gegen viele Risiken absichern, die ihn vorher als Mietspartei nicht betroffen haben. Die wichtigsten Versicherungen, über die Eigentümer und Eigentümerinnen nachdenken sollten sind:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Hausratversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch eine Risiko-Lebensversicherung, eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Restschuldversicherung könnten sinnvoll sein.


Fabian Nolte spricht in unserer Videoserie mit einer Beraterin, die täglich mit den Themen Eigenkapital und Baufinanzierungen zu tun hat:

Baufinanzierung
ABC der Baufinanzierung

Alle wichtigen Begriffe rund um die Finanzierung Ihrer Traumimmobilie finden Sie in unserem ABC der Baufinanzierung.

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Autorenbild Katharina Resmer

Von Katharina Resmer

In bin in Niedersachsen geboren, in Bremen-Nord aufgewachsen, habe in Hamburg zu mir selbst gefunden – und bin nun endlich wieder in der kleineren Hansestadt angekommen, um zu bleiben. Wandern, Fahrradfahren und Tagträumen – all das klappt ganz wunderbar in der neu-alten Heimat.

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