Eine Erbschaft macht nicht immer reich
Was mit dem Immobilienkredit im Todesfall passiert
Es ist kein schönes Thema, dennoch muss man sich mit dem eigenen Ableben sowie auch dem Tod seiner Angehörigen beschäftigen – und besonders mit dem, was danach passiert. Dabei verbinden die meisten Menschen mit dem Wort Erbe einen deutlichen Zugewinn. Es kann aber auch ganz anders kommen: Denn nicht nur Geld und Wertgegenstände wie zum Beispiel Immobilien können vererbt werden – sondern auch die Schulden von Verstorbenen.
Dr. Monika Beckmann-Petey, Präsidentin der Bremer Notarkammer, bringt die Gesetzeslage auf den Punkt: „Auf die Erbinnen und den Erben gehen Vermögen und Verbindlichkeiten über – also auch die Kreditverbindlichkeit. Hierfür haften sie mit dem ererbten Vermögen und – wenn das nicht ausreicht – mit ihrem sonstigen Vermögen.“ Handelt es sich bei der Erbschaft um eine Immobilie, ist es also dringend erforderlich, sich genauestens über das Objekt zu
informieren. Denn Häuser und Wohnungen gehören zu den großen Vermögenswerten und sind deshalb oft mit Schulden belastet.
Ein Erbe muss nicht angenommen werden
Gibt es Restschulden, können die Erbberechtigten gegebenenfalls den Nachlass ausschlagen. „Hierzu haben sie sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft Zeit. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht ausgeschlagen wird, gilt sie als angenommen“, erklärt Beckmann-Petey. Sie betont im selben Zuge, dass Annahme sowie Ausschlagung nachträglich nur unter besonderen Voraussetzungen angefochten und damit rückgängig gemacht werden können. „Die Ausschlagungserklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht entweder zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form abgegeben werden“, erläutert die Präsidentin der Bremer Notarkammer.
Beckmann-Petey zufolge ist eine Erbausschlagung ratsam, wenn keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind. „Insbesondere, wenn die Immobilie noch weiter belastet ist – zum Beispiel mit Sicherungshypotheken zugunsten von Bauhandwerkern oder mit Grundschulden für sonstige Kredite, die nicht der Finanzierung des Immobilienkaufpreises dienen“, führt sie aus. Eine Erbausschlagung sei auch dann sinnvoll, wenn die Immobilie bei einem Verkauf die Kreditverbindlichkeiten nicht decken würde, etwa weil sie stark sanierungsbedürftig ist.
Bestehenden Kredit für den Todesfall absichern
Um seine Angehörigen vor dem Risiko der Darlehensrückzahlung zu schützen, wird häufig eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die im Todesfall den noch ausstehenden Kredit übernimmt. „Auch eine Risikolebensversicherung kommt für die Absicherung infrage,“ sagt die Notarkammer-Präsidentin. „Diese sollte dann so abgeschlossen werden, dass sie bei Tod des Darlehensnehmers beziehungsweise der Darlehensnehmerin einen Geldbetrag auszahlt, der zur Rückführung des Kredits ausreicht.“
Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Mein Zuhause“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.