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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
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Welche Auswirkungen hat das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)?

„Ein Schritt in die richtige Richtung“

Es ist ein absolutes Wortungetüm, aber für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Verwaltung bringt es einige Änderungen mit sich: das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Die Energieberaterin Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen erläutert, auf welche Punkte es ankommt.

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Mit dem neuen Gesetz wird die Errichtung der privaten Ladeinfrastruktur vereinfacht. Pixabay

Frau Ewen, was besagt das neue Gesetz?
Inse Ewen: Das WEMoG ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Gemeint ist das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (kurz: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz oder WEMoG). Es soll die energetische Sanierung, die Anbringung von Solaranlagen und die Installation eines Ladepunktes für Elektroautos erleichtern.

Anders als bisher reicht die einfache Mehrheit der Eigentumsgemeinschaft für die Entscheidung. Zukünftig müssen dann nur die zahlen, die für die Maßnahmen gestimmt haben. Bei einzelnen Maßnahmen sind es nur diejenigen, die die Maßnahme wie beispielsweise eine Ladestation für ihr Elektroauto beantragt haben.

Allerdings müssen alle Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen zahlen, wenn die jeweilige Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde. Denn dann wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme von der Mehrheit als sinnvoll erachtet wird.


„In Zukunft wird es leichter, eine Ladestation einzurichten.“


In welchen Fällen sind Kostenverteilungen ratsam?
Inse Ewen: Sofern sich die Kosten der Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, erfolgt eine Verteilung der Kosten auf sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Dadurch soll die Durchführung sinnvoller Maßnahmen etwa zur energetischen Sanierung mithilfe aller Personen ermöglicht werden, die dann von den Einsparungen auch wieder profitieren können.

Wo liegen die Erleichterungen?
Inse Ewen: Für die Beschleunigung und Vereinfachung der Sanierung beziehungsweise Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen haben aufgrund der Novellierung alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter das Recht, auf eigene Kosten einen Ladepunkt für ein Elektrofahrzeug zu installieren. Die Möglichkeit, sein Auto zu Hause aufladen zu können, ist für viele Menschen auschlaggebend bei der Entscheidung für oder gegen ein Elektroauto. In Zukunft wird es deutlich leichter, eine Ladestation einzurichten.


„Gerichte werden sich mit Detailfragen befassen müssen.“


Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Bewohnerinnen und Bewohner haben nun einen Anspruch darauf, eine Ladesäule zu installieren. Pixabay

Welche Sanierungen werden vorangetrieben?
Inse Ewen: Viel einfacher wird es auch bei der Umsetzung von Einbruchschutzmaßnahmen. Solaranlagen sind zukünftig in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ebenfalls schneller umsetzbar. Zumindest ist so der Tenor des Gesetzes. Ob sich dies auch in der Praxis bestätigt, bleibt zu hoffen – zum Beispiel im Fall von Dämmmaßnahmen am Haus.

Zwar wurde der Entscheidungsprozess vereinfacht. Aber wenn dann nur diejenigen zahlen müssen, die für die Maßnahme gestimmt haben, und andere sich nicht beteiligen müssen, bleibt unklar, ob die Maßnahmen wirklich umgesetzt werden. Fraglich ist auch, ob Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Amortisation ausschlaggebend sind beziehungsweise im Vordergrund stehen. Sicherlich werden sich die Gerichte mit vielen kleinen Detailfragen befassen müssen. Auf der anderen Seite ist ein Schritt in die richtige Richtung getan.

Wer kann beratend zur Seite stehen?
Inse Ewen: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen hilft bei vielen Fragen weiter, die Wohnungseigentümergemeinschaften beschäftigen. Hierzu zählt unter anderem der Heizungstausch beziehungsweise die Optimierung der Heizungsanlage. Dabei unterstützt sie etwa bei der Auswahl des Heizsystems. Aber auch Fragen über den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Nutzung von Förderprogrammen bis hin zu allgemeinen Vorträgen bei Jahrestreffen und -versammlungen sind möglich.

Im Rahmen von Energie-Checks können sich Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer speziell in ihren Wohnungen über Einsparpotenziale informieren. Lohnt sich der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung von Heizkörpern? Würde sich eine Innendämmung rentieren – oder sollte man doch lieber mit der Eigentümergemeinschaft die Außenwand dämmen? Was tun gegen Fußbodenkälte? Ein Energie-Check liefert individuelle Antworten.

Termine für eine Energieberatung können unter der Rufnummer 0421/16 07 77 sowie per E-Mail (info@vz-hb.de) vereinbart werden. Die Energieberatung wird durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen unterstützt.

Autorenbild Guido Finke

Von Guido Finke

Meine Heimat ist das idyllische Hude – „zum Malen schön“ lautet hier das Motto. Ansonsten dreht sich bei mir als Fan der EWE Baskets Oldenburg und des SV Werder vieles um den Sport.

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