Meine Favoriten

Erben und vererben
Pixabay

Erben und Vererben

Detlef Grobler vom Generationenmanagement der Sparkasse Bremen gibt Tipps

Das Thema „Erben und Vererben“ schieben viele Menschen lieber auf die lange Bank. Das verwundert kaum, denn: Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Ableben?

„Dennoch sollte man unbedingt frühzeitig darüber nachdenken, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tode passiert“, rät Detlef Grobler, Prokurist und Senior Spezialist im Generationenmanagement der Sparkasse Bremen. „Das ist vor allem wichtig, um gegebenenfalls unangenehme Folgen für die Hinterbliebenen zu vermeiden – aber auch, um seine eigenen Wünsche diesbezüglich möglichst exakt umsetzen zu können.“

Das Generationenmanagement der Sparkasse berät rund ums Erbe

Das Generationenmanagement der Sparkasse Bremen steht den Kundinnen und Kunden dabei nicht nur bei der Begleitung von Vorsorgemaßnahmen zu Lebzeiten zur Seite, sondern auch, wenn es um die Frage geht, wie Vermögen von einer auf die nächste Generation übergehen soll. „Im Rahmen der allgemeinen Information und Betreuung werden zum Beispiel die Themen finanzielle Vollmachten, richtige Vorbereitung der Erbfallabwicklung, Testamentsvollstreckung und Patientenverfügung angesprochen,“ erklärt Grobler.

Erben und vererben
Foto: Pixabay

Eine Beratung der individuell rechtlichen und steuerlichen Gestaltung erbringe die Sparkasse Bremen dabei allerdings nicht. Dies ist ausschließlich die Aufgabe der rechts- und steuerberatenden Berufe.

Generell sei anzuraten, den letzten Willen vorausschauend zu planen. „An einem Testament oder einem Erbvertrag führt kein Weg vorbei, wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Sonst tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die aber nicht zwangsläufig im Sinne des Erblassers sein muss.“ Das Testament sollte deshalb möglichst präzise auf die Situation der Hinterbliebenen abgestimmt werden.

Beitrag zum Gemeinwesen: Stiftung als Erbe

Gesetzlich wird zwischen einem privatschriftlichen und einem öffentlichen Testament unterschieden. Mit dem öffentlichen, das in Gegenwart eines beratungspflichtigen Notars erstellt wird, geht man auf Nummer sicher – denn es entspricht auf jeden Fall den Formalien. „Wer schon zu Lebzeiten für andere vorsorgen und dabei Steuern sparen möchte, kann aber zum Beispiel auch eine Schenkung in Erwägung ziehen“, merkt Grobler an.

Wenn es keine oder keine geeigneten Erben gibt oder man neben der finanziellen Absicherung seiner Angehörigen gerne zusätzlich einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten möchte, kommt eine Stiftung oder die sogenannte Zustiftung infrage. „Mit der

Erben und vererben
Foto: Pixabay

Dachstiftung Gut für Bremen etwa bleiben Sie flexibel,“ erklärt Detlef Grobler. „Sie können zum Beispiel allgemein und möglichst zeitnah eine gemeinnützige Organisation unterstützen, ohne weiteren Einfluss auf die Verwendung der Erträge zu nehmen. Dasselbe funktioniert aber auch, wenn Sie Wert auf die Nachhaltigkeit der Zweckerfüllung legen.“ Alternativ lasse sich ein bestimmtes Projekt fördern oder der Zweck der Mittelverwendung vorgeben. Es könne außerdem eine eigene Zustiftung – beispielsweise mit dem Namen des Stifters – gegründet werden. „Dabei übernimmt Gut für Bremen den Gründungs- und Verwaltungsaufwand, aber den Stiftungszweck und die Mittelverwendung bestimmt der Stifter.“

Autorenbild Hayat Issa

Von Hayat Issa

Ich bin eine waschechte Bremer Deern, auch wenn es mich mittlerweile mit Mann, Tochter und Hundedame von der Weser an die – zum Glück nicht weit entfernte – Hunte verschlagen hat.

Mehr Artikel von Hayat

Nutz doch die SPOT App!