
Erben will geplant sein
Ein Informationsabend der Sparkasse Bremen zum Thema Erbrecht, Testament und Stiftung
Viele Menschen beschäftigen sich erst spät mit Fragen rund um das Erbe. Dabei kann eine frühzeitige Planung helfen, Vermögen zu sichern, Angehörige zu entlasten und Konflikte zu vermeiden. Bei einem Informationsabend der Sparkasse Bremen am Donnerstag, 28. Mai 2026, geben die Expertinnen und Experten Britta Hickstein, Guido Vorwald, Benjamin Fischer und Tim Bergmann einen verständlichen Überblick über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, erbschaftsteuerliche Aspekte und typische Fallstricke in der Praxis. Im Interview erklärt Guido Vorwald, Fachmann für Generationenmanagement und Unternehmensnachfolge bei der Sparkasse Bremen, warum das Thema nicht nur ältere Menschen betrifft und weshalb klare Regelungen mehr bewirken, als vielen bewusst ist.
SPOT: Was können die Besucherinnen und Besucher bei dem Informationsabend erwarten?

Guido Vorwald: Wir möchten den Interessierten einen Impuls senden, dass man sich frühzeitig mit diesem wichtigen Thema beschäftigen sollte. Wir sprechen dabei genauso Menschen ohne Vorkenntnisse an wie Personen, die sich schon mit dem Thema beschäftigt haben und ihr Wissen vertiefen möchten. Natürlich kann die Sparkasse keine juristische oder erbschaftssteuerliche Beratung leisten, aber wir können erklären, wo es in der Praxis öfter schiefläuft, und Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen, damit zum Beispiel in der Familie das Vermögen gesichert und im eigenen Sinne an die Erben übergeben wird.
Tatsächlich regeln die meisten Deutschen ihren Nachlass nicht zu Lebzeiten. Nur rund 30 Prozent setzen ein Testament oder einen Erbvertrag auf. Oft ist dies auch noch juristisch fehlerhaft. Ist der Nachlass ungeregelt oder das Testament falsch, greift die gesetzliche Erbfolge und es entstehen schnell Streitigkeiten unter den erbenden Personen.
Wann sollte man beginnen, sich mit dem eigenen Testament zu beschäftigen?
Je früher man damit beginnt, desto weniger emotional herausfordernd ist es natürlich. Denn dann steht der Gedanke an den eigenen Tod noch nicht so im Vordergrund und es geht eher um die Sicherung von Vermögenswerten für die Zukunft. Ein typisches Beispiel, wann ein Testament relevant wird, ist, wenn ein junges Ehepaar gemeinsam ein Haus erwirbt. Dort besagt das Erbrecht, dass der oder die Längstlebende der Eheleute nicht automatisch Alleinerbe oder -erbin der Immobilie wird.

Sondern im Todesfall erben Schwiegereltern, Schwager oder Schwägerin durchaus mit. Man hat also eigenständig ein Darlehen aufgenommen, abbezahlt und dann plötzlich die Verwandtschaft des oder der Verstorbenen als Miteigentümer. Daran denken die wenigsten. Deswegen ist es für junge Leute wichtig, ein Testament zu machen. Das gilt auch für Kinder, die im Todesfall zu Waisen werden. Dort braucht man eine Sorgerechtsanordnung, um festzulegen, wer die Kinder erzieht und sich um sie kümmert, solange sie minderjährig sind.
Wo entstehen die größten Probleme, wenn Privatleute etwas vererben?
Die Erbengemeinschaften sind in der Regel das eigentliche Problem. Immobilien können dabei ein Folgeproblem sein, weil sie bei einem normalen privaten Erbvolumen oft den größten Wert darstellen. Doch gibt es bei einem Immobiliennachlass zwei Seiten der Medaille. Denn neben dem hohen Wert muss die Erbengemeinschaft eine geeignete Aufteilung erzielen. Wenn dann beispielsweise zwei Kinder das Elternhaus erben, kommt die Frage auf, wie man dieses Erbe aufteilt. Will ein Kind das Haus behalten, müsste es dem anderen eine Ausgleichszahlung geben. Haben beide kein Interesse an der Immobilie, dann können sie sich den Verkaufserlös teilen. Es sind viele praktische Fragen, die dabei eine Rolle spielen.
Zudem kann eine Immobilie in der Erbmasse auch Vorteile haben, weil sie zurzeit noch erbschaftsteuerliche Begünstigungen bekommt. Wenn nämlich ein Kind das Familienwohnheim von den Eltern übernimmt, kann das bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche erbschaftsteuerfrei sein. Bei Eheleuten greift eine andere Regelung: Der Längstlebende der Eheleute kann die Immobilie unabhängig von der Quadratmeterzahl erbschaftsteuerfrei erhalten, wenn er oder sie weitere zehn Jahre darin wohnen bleibt.

Wenn man also Streit in der Erbengemeinschaft beziehungsweise der Familie verhindern möchte, sollte man auf alle Fälle ein ausführliches Testament aufsetzen und möglichst auch notariell beglaubigen lassen?
Das sollte man. Zwar benötigt man nicht zwingend einen Notar oder eine Notarin, um ein Testament aufzusetzen. Aber ich empfehle es dennoch vor dem Hintergrund, dass es dann zum einen schon juristisch sicher formuliert ist, falls nach dem Todesfall Fragen auftreten. Zum zweiten prüft der Notar oder die Notarin die Geschäftsfähigkeit des oder der Testierenden. Der dritte Vorteil ist, dass die Erbenden nicht noch extra einen Erbschein beantragen müssen, um später den Erbnachweis zu führen. Denn die Beantragung kostet Zeit und Geld. Nur mit dem Erbnachweis kann man Immobilien beim Grundbuchamt übertragen oder den Erbnachweis bei der Bank führen.
Es gibt also einige juristische Fallstricke und man sollte von einem handschriftlichen Testament ohne vertiefte Informationen oder juristischen Beistand möglichst absehen?
Ein selbst verfasstes Testament ist meistens unglücklich, da es im Erbfall viele Fragen aufwerfen kann. Der Jurist versucht zum Beispiel insbesondere die Erbengemeinschaft zu vermeiden. Durch eine geeignete Gestaltung des Testaments kann man nämlich eine Person zum Erben bestimmen. Diese Person ist die sogenannte Gesamtrechtsnachfolgerin und wickelt alles ab. Alle anderen Personen werden dann Vermächtnisnehmer und -nehmerinnen.
Das hört sich für einen juristischen Laien nicht nach einem großen Unterschied an, ist für Fachleute aber eine wesentliche Unterscheidung, weil der Vermächtnisnehmer oder die -nehmerin wieder gegenüber dem Erben oder der Erbin nur einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses hat, auch wenn in Hinsicht auf den Wert alle gleichgestellt sind. Das macht die Abwicklung deutlich leichter.

Sie sprechen bei Ihrem Informationsabend auch das Thema Stiftung als Möglichkeit des Nachlasses an. Für wen ist das besonders interessant?
Den Nachlass in eine Stiftung einfließen zu lassen, ist für alle interessant, die über ihr eigenes Leben hinaus etwas Gutes mit ihren finanziellen Mitteln bewirken möchten. Dabei sind natürlich insbesondere Menschen ohne Kinder oder nahestehende Erbinnen und Erben angesprochen, aber auch alle anderen.
Die Sparkasse Bremen hat die eigene Stiftung „Gut für Bremen“ eingerichtet. Im Jahr 2025 förderte sie mit über einer Million Euro gemeinnützige Institutionen in der Region, sie bietet aber auch Sparkassenkundinnen und -kunden die Möglichkeit, im Rahmen von „Gut für Bremen“ einen eigenen Stiftungsbereich zu installieren, der dann bestimmte Förderzwecke erfüllt. Man kann konkret festlegen, dass aus den Erträgen der angelegten Summe beispielsweise die Jugendabteilung des eigenen Sportvereins gefördert wird, oder Naturschutzbelange bedacht werden oder anderes, was den Stiftenden am Herzen liegt.
Viele Menschen glauben, eine Stiftung könne man nur bei einem Millionenvermögen einrichten. Aber es geht schon ab einer Summe von 25.000 Euro aufwärts. Man hat sogar die Möglichkeit, diese Stiftung mit seinem eigenen Namen zu verbinden. Da ist man nachher völlig frei in den Möglichkeiten. Die Stiftung kann man schon zu Lebzeiten einrichten. Viele setzen es aber in ihr Testament und richten es von Todes wegen ein, weil sie dann erst sicher sind, dass sie das Geld für den eigenen Lebensabend nicht benötigen.

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