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Nachbarn Bremen
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Baurecht im Garten: Wenn es in der Nachbarschaft richtig kracht

In Bremen gibt es kein gesondertes Nachbarschaftsrecht

Der Zaun ist zu hoch? Die Hecke zu groß? Der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze? In fast allen Bundesländern in Deutschland gibt es für das Zusammenleben von Nachbarinnen und Nachbarn eine eigene Verordnung. Feste Regelungen zu Bebauung, Grenzzäunen und Bepflanzungen sorgen für Klarheit untereinander – auch vor Gericht. In Bremen jedoch existiert kein gesondertes Nachbarschaftsrecht. Wie werden in dem kleinsten Bundesland Entscheidungen bei Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft getroffen?


Als grobe Orientierung zieht die Baubehörde in der Hansestadt für Fragestellungen das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht zu Rate. Der Bremer Rechtsanwalt Christian Carstens verweist dabei gern auf die Paragrafen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die bremischen Vorschriften §24 und §24a. Zunächst einmal gilt es laut Carstens herauszufinden, was wirklich stört – und dabei auch die eigenen Schwächen zu analysieren.

Als weiterführenden Schritte sieht der Rechtsanwalt die Findung von Rechtsquellen und die Klärung der Anspruchsgrundlage. Ein nicht zu vernachlässigender Punkt ist daher im weiteren Verlauf, die Kosten und das Risiko richtig abzuschätzen.

Wie hoch darf der Zaun zur Grenze der Nachbarn sein?

Nachbarn in Bremen
Streit in der Nachbarschaft: Als Erstes sollte ein klärendes Gespräch stattfinden. Adobe Stock

Laut Baubehörde ist eine der häufigsten Fragestellungen in der Nachbarschaft die Höhe des Zaunes. Grundsätzlich ist da der geltende Bebauungsplan der erste Ort für eine Recherche. In diesem Dokument sind Regelungen für Einfriedungen wie Zäune oder Mauern genau festsetzt. Sollten dort keine speziellen Eintragungen vermerkt sein oder liegt das Grundstück eventuell sogar in einem unbeplanten Gebiet, dann gilt Folgendes: „Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Metern sind verfahrensfrei und ohne eigene Abstandsfläche zulässig, jedoch richtet sich die Höhe im Vorgartenbereich (von der Straßenverkehrsfläche bis zur festgesetzten Baugrenze/Baulinie beziehungsweise bis zur vorderen Gebäudewand) an die in der näheren Umgebung vorhandenen Einfriedungen.“

Ein weiterer Streitpunkt ist häufig die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern an der Grundstücksgrenze. Dafür gibt es in Bremen keine klare Regelung. Nachbarinnen und Nachbarn müssen sich untereinander einigen oder sogar einen privaten Rechtsweg einschlagen, wenn sie keinen Konsens erzielen. Übrigens sind sie berechtigt, Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen, falls der geplante Bau von Nebenanlagen ihre nachbarlichen Belange berührt. Zur Einsichtnahme sind ein Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid vorzulegen.


Viele Unklarheiten lassen sich schnell beseitigen


Nachbarn vertragen
Ein gutes Verhältnis unter Nachbarinnen und Nachbarn schützt mitunter vor Streitigkeiten. Freepik

Es gibt bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft noch viele weitere Punkte, bei denen auf den ersten Blick eventuell Unklarheiten entstehen können. Im Folgenden einige häufige Beispiele aus dem alltäglichen Leben von Anwohnerinnen und Anwohnern.

Swimmingpool

Grundsätzlich gilt, dass ein Swimmingpool mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern keine Baugenehmigung benötigt. Damit wäre beispielsweise ein 10 Meter langes und 6,50 Meter breites Becken mit einer Tiefe von 1,50 Meter genehmigungsfrei.

Carport und Garage

Der Bebauungsplan für das Grundstück in Bremen setzt Regelungen für Garagen und Nebenanlagen fest. Garagen und Carports dürfen in der Hansestadt unter gewissen Umständen sogar bis zu 50 Quadratmeter groß sein. Bauliche Anlagen bedürfen jedoch immer der Bekanntmachung beim Bauamt.

Wintergarten und Terrasse

Im Bundesland Bremen ist für einen Wintergarten oder eine Terrasse keine Baugenehmigung erforderlich, sofern der Wintergarten oder die Terrasse eine bestimmte Höchstgrundfläche einhält und unbeheizt ist. Die geplante Errichtung ist jedoch dem zuständigen Bauamt mitzuteilen.

Grillen und Lagerfeuer

Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Diese Regelung gilt generell auch für Mietwohnungen. In der Nachbarschaft sollten durch den entstehenden Rauch jedoch keine Belästigungen auftreten. Und generelle Rücksicht ist empfohlen.

Lautstärke und Lärm

Bei zu großem Lärm in der Nachbarschaft ist erst einmal das klärende Gespräch mit den Verursachenden zu suchen. Ist dabei kein Kompromiss zu erzielen, kann das Ordnungsamt weiterhelfen. In der Nacht hilft leider meist nur noch ein Anruf bei der Polizei.

Tierhaltung

Die Regelungen zur Tierhaltung sind auch im Bundesland Bremen sehr komplex. Besonders in Mehrfamilienhäusern entstehen oft Probleme unter Nachbarinnen und Nachbarn. Einen guten Überblick über das Thema verschafft die Informationsseite des Bremer Tierschutzbundes.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten der Bauaufsichtsbehörde Bremen.

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Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Mein Zuhause“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

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Von Tjark Worthmann

Ich fahre am liebsten mit der Vespa oder der Schwalbe durch unsere schöne Hansestadt und entdecke dabei immer wieder geheime Wege und versteckte Orte.

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