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Balkon was ist erlaubt
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Veränderungen am Balkon: Was ist bei Gemeinschaftseigentum erlaubt?

Generelle Regelungen – vom Sichtschutz über Katzengitter bis zur Möblierung

Der Balkon ist spätestens seit der Corona-Pandemie für viele zum Outdoor-Wohnzimmer geworden – und das nicht nur in der warmen Jahreszeit. Insbesondere, wer in einer Mietwohnung wohnt oder Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist, kann den Balkon allerdings nicht nach Lust und Laune gestalten. Im Folgenden geben wir einen Überblock, welche Veränderungen am Balkon erlaubt sind – und was nicht. Doch das ist nicht immer eindeutig.

Vielmehr besteht eine Gemengelage aus rechtlich Erlaubtem, Genehmigungspflichten und einem rücksichtsvollen Umgang in der Nachbarschaft – sowie diversen Einzelfallentscheidungen. Grundsätzlich ist bei der Gestaltung von Balkonen zwischen baulichen Veränderungen und „Schönheitskorrekturen“ zu unterscheiden.

Bauliche Veränderungen am Balkon

Unstimmigkeiten rund um Balkone beschäftigen häufig die Gerichte. Insbesondere, wenn es um Gebäudekomplexe mit mehreren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern geht. Da die Balkone das Aussehen, also die Fassade, sichtbar mitbestimmen, gelten sie laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Gemeinschaftseigentum. Daher sind bauliche Veränderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Als bauliche Veränderungen gelten über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehende Installationen am Balkon. Dazu gehören zum Beispiel folgende Elemente:

  • Sonnenschutz wie Markisen
  • Sichtschutz zu den Nachbarn
  • Satellitenschüssel
  • Katzennetz beziehungsweise Katzengitter

Rechtlicher Hintergrund

neu angebauter Balkon
Nachträglich angebaute Balkone erfordern eine Genehmigung seitens des Bauamtes. Sonnenschirme sind erlaubt. Pixaby

Erlaubt sind diese Elemente ohne Genehmigung nur, wenn sie nicht oder kaum in die Bausubstanz eingreifen, das Erscheinungsbild der Wohnanlage, also die Hausfassade, und den Balkon nicht verändern und problemlos rückgängig gemacht werden können. Ist dies nicht der Fall, entscheiden die Vermietenden beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Wird zum Sonnenschutz eine Markise angebracht und muss dabei in den darüberliegenden Balkon gebohrt werden, ist die Genehmigung notwendig. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Eingriff in die Bausubstanz marginal ist. Um das einheitliche Gesamtbild der Hausfassade zu erhalten, kann aber festgelegt werden, welche Farbe diese haben muss.

„Geht es um die Vergrößerung von Balkonen beziehungsweise deren Umwandlung in geschlossene Wintergärten, ist über den Beschluss der Eigentümergemeinschaft hinaus eine Baugenehmigung seitens der Kommune notwendig“, betont Sabine Beniker. Sie ist beim Verein Haus & Grund in Bremen für die Bautechnik zuständig. Das zuständige Bauamt muss ebenfalls involviert werden, wenn Balkone komplett neu angebaut werden sollen. Die baurechtlichen Kriterien variieren dabei laut Beniker von Gemeinde zu Gemeinde.

Blumen auf dem balkon
Auf dem Balkon sind Pflanzen erlaubt. Wachsen diese über die Brüstung hinaus, ist darauf zu achten, dass das Gießwasser nicht bei den darunter Wohnenden auf den Balkon tropft – und Schäden verursacht. Pixabay

Schöner Wohnen auf dem Balkon

Nicht jede Veränderung am Balkon ist eine bauliche – im Gegenteil. Die meisten Mieterinnen und Mieter möchten das Areal einfach gemütlich gestalten oder pragmatisch nutzen, zum Beispiel zum Wäschetrocken oder Kräuter anpflanzen.

Sind solche Dinge nicht explizit im Mietvertrag ausgeschlossen und stören sie nicht die Nachbarschaft oder das Erscheinungsbild, ist dies in der Regel erlaubt.

Veränderungen am Balkon: Beispiele für Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten

  • Möbel auf dem Balkon: Laut dem Deutschen Mieterbund dürfen Mieterinnen und Mieter Stühle, Bänke, Liegen, Tische und Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen.
  • Boden und Wände: Verschönerungsarbeiten wie ein neuer Anstrich können durchgeführt werden. Das Verlegen von Böden aus Holz oder Kunstrasen ist ebenfalls möglich.
  • Bepflanzung: Blumenkästen oder Kräutertöpfe sind erlaubt. Oft liegen liegen diese an der Außenseite der Brüstung. Beim Gießen darf dann das Wasser nicht auf den , den darunter liegenden Balkon tropfen. Da die Außenseite des Balkons zur Fassade gehört, hat die Eigentümergemeinschaft ein Mietspracherecht bezüglich der Blumenkästen. Die Innenseite des Balkons gehört zur Mietsache. Eine Bepflanzung und Möblierung ist also nach dem persönlichen Geschmack erlaubt. Die Gefäße sollten aber wie Tische, Stühle und Co gut gesichert sein. Vorsicht ist bei Kletterpflanzen geboten. Diese dürfen die Fassade nicht beschädigen, ebenso wenig wie Rankhilfen.
  • Dekoration: Viele mögen es, ihren Balkon zu dekorieren. Zu solchen Deko-Artikeln gehören zum Beispiel Fahnen und Lichterketten. Flattern erstere vor die Fenster der Nachbarn, könnte das für Streitigkeiten sorgen. Das Gleiche gilt für Windspiele, die störende Geräusche verursachen. Werden Löcher für die Dekoration, oder aber auch für zum Beispiel Regale, gebohrt, ist vorab zu klären, wie stark der Eingriff in die Bausubstanz ist. Hier sollte die Genehmigung der vermietenden eingeholt werden.
  • Vorrichtungen zum Wäschetrocknen: Ein Wäscheständer auf dem Balkon ist unproblematisch. Dieser beeinträchtigt nicht die Bausubstanz. Werden aber Leinen fest verankert oder Trockengestelle angeschraubt, kann das schon wieder anders geregelt sein. Auch hier ist es ratsam, Rücksprache zu halten und sich eine Genehmigung zu holen.

Grundsätzlich in Miet- und Wohnangelegenheiten: Kommunikation ist der Schlüssel zu einem rücksichtsvollen Miteinander ohne Streitigkeiten, die bis vor Gericht gehen könnten. Also lieber bei Veränderungsplänen einmal zu viel als zu wenig fragen.

Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Mein Zuhause“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

zum Themenspecial „Mein Zuhause“

Autorenbild Steffi Urban

Von Steffi Urban

Vom Harz in die Hansestadt: Inzwischen lebe ich seit mehr als zehn Jahren in Bremen und entdecke mit Kamera und Klapprad immer noch tolle neue Ecken.

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