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CO2-Steuer
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Auswirkungen der CO2-Steuer

Interview mit der Verbraucherschützerin Inse Ewen: Für Heizenergie tiefer in die Tasche greifen

Augen zu und durch – eine andere Möglichkeit gibt es ohnehin nicht. Die neue CO2-Steuer sorgt für zusätzliche finanzielle Belastungen. Auch im Immobilienbereich müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer auf steigende Energiekosten vorbereiten. Inse Ewen, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen, kennt die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Im Interview erläutert die Expertin, warum der Verbrauch von Kohlenstoffdioxid (CO2) besteuert wird. Darüber hinaus gibt sie Tipps und nennt Beispiele.

CO2-Steuer
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich seit Jahresbeginn auf höhere Energiekosten einstellen.

Die sogenannte Kohlenstoffsteuer gilt seit Kurzem. Aber was kostet die CO2-Bepreisung – und wer muss diese Steuer grundsätzlich zahlen?
Inse Ewen: Bis zum vergangenen Jahr zahlten nur Industriebetriebe, Fluglinien oder Firmen aus der Energiewirtschaft eine CO2-Steuer. Seit dem 1. Januar 2021 müssen nun auch private Haushalte diese Steuer zusätzlich aufbringen. Konkret bedeutet das für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, dass die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas im Jahr 2021 ansteigen. Spürbar wird dies mit Mehrkosten bis zu 8 Cent pro Liter bei Diesel. Bei der Heizenergie mit Erdgas sind es bis zu 0,7 Cent pro Kilowattstunde.

Doch wer die Preise seit Jahresbeginn beobachtet hat, wird feststellen, dass in vielen Fällen die CO2-Steuer nicht eins zu eins weitergegeben wird. So hat beispielsweise die SWB für Bremen, Bremerhaven, Weyhe und Thedinghausen eine Preiserhöhung von Erdgas angekündigt. Das Unternehmen gibt dabei aber nicht die volle CO2-Bepreisung an die Kundinnen und Kunden weiter.


„Der CO2-Preis ist im Jahr 2021 noch moderat. Er wird bis 2025 jährlich ansteigen.“


Wie sieht es beim Heizöl aus?
Hier ist seit Jahresbeginn ein leichter Kostenanstieg zu verzeichnen. An der Tanksäule sind die Mehrkosten aber kaum nachzuvollziehen. Die Preise schwanken – wie bisher – im Laufe des Tages enorm, und das auch von Tankstelle zu Tankstelle. Doch die Haushalte werden sich an die steigenden Preise gewöhnen müssen. Denn der CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 ist noch moderat. Er wird aber bis 2025 jährlich ansteigen. Bis 2025 wurden die Preise staatlich festgelegt.

Eine Tonne CO2 wird im Jahr 2025 bereits mehr als das Doppelte gegenüber 2021 kosten: 55 Euro. Ab 2026 werden die CO2-Preise zur Handelsware: Die Zertifikate sind dann nicht mehr staatlich festgelegt, sondern werden versteigert. Es ist davon auszugehen, dass damit die Preise noch einmal deutlich steigen. Bemessungsgrundlage einer CO2-Bepreisung sind übrigens die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas entstehen. Da ab 2021 alle die CO2-Steuer zahlen – also nicht nur private Haushalte, sondern auch diejenigen, die Waren und Dienstleistungen herstellen und anbieten – könnten klimaschädlich produzierte Produkte teurer werden.


„Der Großteil der Stromanbieter hat eine Preissenkung angekündigt.“


Warum wurde die CO2-Steuer ins Leben gerufen?
Die CO2-Steuer soll einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten und gleichzeitig die Energiewende finanzieren. Während also bisher nur bestimmte Branchen diesen Beitrag leisten mussten, sind nun auch die privaten Haushalte integriert. Diese will man aber gleichzeitig entlasten. So wurde kurz vor Jahresanfang das Erneuerbare-Energien-Gesetz novelliert und damit beschlossen, dass die EEG-Umlage für den privaten Stromverbrauch gesenkt wird. Und richtig: Der Großteil der Stromanbieter hat eine Preissenkung angekündigt. Müssen die Verbraucher und Verbraucherinnen also für Heizenergie tiefer in die Tasche greifen, wird das finanzielle Loch über geringere Stromkosten etwas abgemildert.

Welche Folgen hat die CO2-Steuer für Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen?

Wer ein Haus besitzt, muss in den nächsten Jahren mit deutlich steigenden Heizenergiekosten rechnen. Allein bei einem Verbrauch von 2000 Litern Heizöl pro Jahr wird es im Jahr 2021 zu Mehrkosten von rund 159 Euro kommen. Bei gleicher Heizölmenge sind dies im Jahr 2025 bereits 350 Euro. Nur wenig moderater fällt die Rechnung für Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr fallen circa 120 Euro im Jahr 2021 an, während dies im Jahr 2025 schon 264 Euro sein werden.

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Die neue CO2-Steuer gilt seit Anfang des Jahres.

Um diese Folgen abzumildern, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren einige Förderprogramme auf den Weg gebracht. Sie sollen die erneuerbaren Energien voranbringen. Möchten also Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Ölheizung erneuern, bekommen sie bis zu 45 Prozent an Bargeldzuschuss für den Umstieg auf eine Pelletheizung, eine Wärmepumpe oder eine Gasbrennwertheizung plus Solarthermie – wenn sie die Förderbedingungen einhalten. Zusätzlich erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen aus dem Land Bremen noch eine weitere Förderung für den Austausch der Ölheizung. Da gibt es kein „entweder oder“, sondern man darf beide Programme zusammen nutzen. Das ist finanziell sehr attraktiv.


„Für das Beratungsangebot müssen die Haushalte ‚nur‘ 30 Euro zahlen.“


Ginge ein Umstieg auf einen anderen Energieträger überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Für Pellets braucht man zum Beispiel geeignete Betankungsmöglichkeiten und Lagerkapazitäten, für Solarthermie das passende Dach. Und auch bei Wärmepumpen sind im Vorfeld einige Fragen zu beantworten. Die Verbraucherzentrale Bremen hat am 1. Januar 2021 den „Eignungs-Check Heizung“ gestartet, um Interessierte genau bei diesen komplexen Sachverhalten zu unterstützen. Für das Beratungsangebot, das einen Wert von über 240 Euro hat, müssen die Haushalte „nur“ 30 Euro zahlen, da das Bundeswirtschaftsministerium den Rest übernimmt. Kostenfrei ist eine Erstberatung in den Beratungsstellen, die schon einmal den Einstieg in die Thematik bietet. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich also jetzt verstärkt mit der Frage beschäftigen, ob die Reparatur der Heizungsanlage noch Sinn ergibt – und ob ein Wechsel zu einem anderen Energieträger möglich ist.

Wie berechnet sich die CO2-Steuer?
Die CO2-Steuer ist für die Jahre 2021 bis 2025 von der Bundesregierung festgelegt. Erst ab 2026 wird der CO2-Preis gehandelt – und dadurch möglicherweise deutlich steigen. Hier zwei Berechnungsbeispiele: Eine Gasheizung stößt pro Kilowattstunde etwa 202 Gramm Kohlendioxid aus. Bei 20.000 Kilowattstunden sind dies 4 Tonnen CO2. Wird das Haus mit Öl beheizt, verursacht das sogar 266 Gramm Kohlendioxid. Das macht bei einem Verbrauch von 2000 Litern schon 5,3 Tonnen CO2 aus. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet auf ihrer Website eine Berechnungsmöglichkeit für die individuellen Mehrkosten an.


„Mit der Reduzierung des Strompreises ist ein wichtiger Schritt getan.“


Wie kommt die CO2-Steuer bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an?

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Heizen, Autofahren und Co: Die von der Bundesregierung eingeführte CO2-Steuer hat gleich auf mehrere Bereiche zum Teil erhebliche Auswirkungen. Pixabay

In einer Befragung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands aus dem Jahr 2019 sprachen sich 62 Prozent der Befragten, die bereits von einer CO2-Bepreisung gehört hatten, für einen CO2-Preis für Strom und Wärme aus. Ob die Teilnehmenden dies immer noch so positiv sehen, hängt von vielen Faktoren ab. So müssen sich die Mehrbelastung auf der einen Seite und die Kostenreduzierungen auf der anderen Seite die Waage halten. Mit der Reduzierung des Strompreises ist hier ein wichtiger Schritt getan. Auch die staatliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen – in Form von Bargeldzuschüssen, zinsvergünstigten Krediten oder steuerlichen Erleichterungen – erhöhen die Motivation, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Allerdings dürfen mit den von den privaten Haushalten geleisteten Zahlungen keine Ausnahmeregelungen anderer Gruppen gegenfinanziert werden, beispielsweise der stromintensiven Industrie oder dem Gewerbe.


„Die CO2-Bepreisung darf nicht zu sozialen Härten führen.“


Inwieweit sehen Sie Probleme für finanziell Schwächere?
Die CO2-Bepreisung darf nicht zu sozialen Härten führen und möglicherweise einkommensschwächere Haushalte überproportional belasten. Die Erhöhung des Wohngeldes ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Kontrovers diskutiert man aktuell, ob die CO2-Steuer über die Heizkostenabrechnung ausschließlich durch die Mieterinnen und Mieter zu tragen ist oder ob sich vielmehr auch die Vermietenden anteilig an den Kosten beteiligen müssen.

Was empfehlen Sie betroffenen Mieterinnen und Mietern?
Letztendlich haben sie es nur bedingt in der Hand, über ihr eigenes Nutzungsverhalten die Heizkosten gering zu halten und damit auch der Erhöhung durch die CO2-Steuer entgegenzuwirken. Aufgrund der enormen finanziellen Anreize sollten Vermieterinnen und Vermieter die CO2-Steuer als Chance begreifen, ihre Häuser auf den neuesten energetischen Stand zu bringen und damit auch für die Zukunft finanzierbare Heizkosten anbieten zu können. In Zeiten von knappem Wohnraum haben die Bewohnerinnen und Bewohner nur geringe Chancen, Wohnungen mit „schlechtem“ Energieausweis den Rücken zu kehren. Doch ändert sich die Situation, werden sich Vermieterinnen und Vermieter freuen, bereits frühzeitig die richtigen Weichen gestellt zu haben.

Wenig bemerkt hat sich übrigens mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes im November 2020 eine Erweiterung in den Energieausweis geschlichen. Zukünftig müssen im Energieausweis auch die CO2-Emissionen des Gebäudes angegeben werden.


„Die betroffenen Verbände diskutieren kontrovers.“


Und was hält die Immobilienbranche von der CO2-Steuer?
Aktuell gibt es hitzige Debatten in der Immobilienbranche. So geraten Vermietende ins Visier, weil sie die CO2-Steuer zu 100 Prozent auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen wollen. In diese Diskussion haben sich nun einige Ministerien eingeschaltet. Und auch die betroffenen Verbände diskutieren kontrovers. Laut einem „Spiegel“-Bericht wollen die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen der zuständigen Ministerien einen Fahrplan erstellen lassen, um das seit Monaten blockierte Thema abzuräumen, das rund 23 Millionen Haushalte in Deutschland betrifft. So liegt der Vorschlag vor, dass Vermieterinnen und Vermieter dann einen Großteil der CO2-Steuer tragen müssen, wenn ihr Haus mit hohen CO2-Emissionen gemäß Energieausweis eingestuft wurde.

Die Verbraucherverbände fordern ebenfalls, dass Mieterinnen und Mieter nicht allein für die CO2-Bepreisung aufkommen müssen und die Kosten je zur Hälfte geteilt werden. Denn wer eine Immobilie besitzt, kann selbst entscheiden, ob, wann und wie er oder sie eine Heizungsanlage modernisiert. Wer darin wohnt, hat hingegen fast keine Möglichkeit, die Höhe der Zahlungen für die CO2-Bepreisung zu senken.

Unabhängig von dieser Diskussion sehen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer die Chance, ihr Eigenheim auf den neuesten Stand zu bringen. Denn die mit der CO2-Bepreisung einhergehenden Förderprogramme motivieren für eine energetische Sanierung. Die Anreizsysteme sind vorhanden – und häufig auch das erforderliche Finanzvolumen. In Zeiten von drohenden Negativzinsen, aber auch günstigen Immobilienkrediten, fällt die Entscheidung zugunsten einer energetischen Sanierung damit deutlich leichter.

Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Mein Zuhause“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

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Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Nachhaltigkeit“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

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Autorenbild Guido Finke

Von Guido Finke

Meine Heimat ist das idyllische Hude – „zum Malen schön“ lautet hier das Motto. Ansonsten dreht sich bei mir als Fan der EWE Baskets Oldenburg und des SV Werder vieles um den Sport.

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