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Elternzeit Eltern Kind
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Elternzeit: Gesetzlicher Anspruch auf eine Job-Pause

Wo man sich in Bremen beraten lassen kann

Karriere und Familienleben unter einen Hut zu bringen, ist eine komplizierte Angelegenheit. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Kleinkind im Spiel ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Recht auf Elternzeit eingeführt. Beantragen Eltern die Auszeit, muss der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin diesem Wunsch nachkommen. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Elternzeit? Und welche Anlaufstellen zur Beratung gibt es in Bremen?

Im „Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit“ ist der Anspruch auf eine Auszeit vom Job verankert. Gemäß Paragraf 15 haben Eltern die Möglichkeit, sich pro Kind maximal 36 Monate lang von der Arbeit befreien zu lassen.

Elternzeit spielen
Mütter und Väter können die Elternzeit auch gemeinsam nehmen. Freepik

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Es ist nicht erforderlich, die berufliche Auszeit direkt nach der Geburt zu nehmen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, sie bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu beantragen. Falls gewünscht, können Mütter und Väter auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes bis zu 24 Monate Abwesenheit vom Beruf nehmen.

Für wie lange sie Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, liegt im eigenen Ermessen. Ein kürzerer Zeitraum und später einige Monate dranhängen ist ebenso denkbar wie eine von vornherein längere Dauer. Die Elternzeit beginnt frühestens, sobald das Kind das Licht der Welt erblickt. Mütter können sie allerdings erst nach Ablauf der acht Wochen langen Schonfrist nach der Geburt antreten. Diese Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Für Väter gilt diese Frist nicht.

Bei der Arbeit rechtzeitig Bescheid geben

Ganz wichtig: Um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, muss man den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin rechtzeitig schriftlich darüber informieren. Innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss die Info spätestens sieben Wochen vorher übermittelt sein. Beim Alter zwischen drei und dem vollendeten achten Jahr sind es 13 Wochen. Der Antrag muss grundsätzlich beim Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin eingereicht werden.

Ob Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet, Ausbildung oder Studium, angestellt oder verbeamtet: Es ist unerheblich, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt. Das Privileg, eine berufliche Auszeit zu nehmen, steht in erster Linie leiblichen Eltern zu. Allerdings haben auch Personen, die sich in Vollzeit um Kinder des Ehe- oder Lebenspartners oder -partnerin, Adoptiv- oder Pflegekinder kümmern, die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

Elternzeit Eltern Baby
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Freepik

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Beschäftigte haben während der Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Die maximal erlaubte wöchentliche Stundenzahl hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt entweder 30 oder 32 Stunden.  Sofern es von der Chefin oder dem Chef grünes Licht dafür gibt, spricht auch nichts dagegen, die Teilzeitstunden in einem anderem Betrieb oder in selbstständiger Tätigkeit zu absolvieren.

Während der Elternzeit sind Mütter und Väter durch eine spezielle Regelung vor Kündigungen besonders abgesichert. Diese Schutzmaßnahme greift ab dem Moment, in dem die Elternzeit offiziell angemeldet wird – jedoch nicht früher als eine Woche vor der Anmeldefrist. Nach der Elternzeit endet der Schutz. Ist die Beschäftigungspause in verschiedenen Etappen vorgesehen, gilt er jeweils immer nur während der Elternzeitphasen.

Auswirkungen hat die Elternzeit auf den Urlaubsanspruch: Arbeitgeber können den Jahresurlaub anteilsmäßig kürzen. Jeder volle Monat, in dem man sich in Elternzeit befinden, darf der jährliche Urlaubsanspruch um ein Zwölftel reduziert werden.

Elterngeld als Lohnersatz: Wer bezahlt die Elternzeit?

Während der Elternzeit müssen Mütter und Väter auf ihren Lohn vom Arbeitgeber verzichten. Doch die staatliche Unterstützung namens Elterngeld schafft hier Abhilfe. Es dient als finanzieller Ausgleich, falls Angestellte nach der Geburt des Kindes vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. Zuständig dafür ist in Bremen die Elterngeldstelle des Amtes für Soziale Dienste. 

Da es verschiedene  Varianten gibt und die Voraussetzungen  knifflig sind, bietet sich ein Beratungstermin bei der Elterngeldstelle an.

Das Amt für Soziale Dienste beziehungsweise die Elterngeldstelle befindet sich in der Hans-Böckler-Straße 9.

Öffnungszeiten:

Di. 8 bis 10 Uhr (telefonische Sprechzeit)
Do. 8 bis 12 Uhr (Sprechzeit)
Fr. 10 bis 12 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Kontakt:

Telefon: 0421/361-9 43 00
E-Mail: elterngeldstelle.bremen@afsd.bremen.de

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