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Photovoltaik EEG
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Novellierung des EEG verspricht 2023 zusätzliche Anreize bei Photovoltaik

Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach

Photovoltaik (PV) ist nicht nur seit den steigenden Strompreisen wieder stark im Trend. Eine einmalige Investition in die Installation der Module verspricht jahrzehntelange Rendite. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft mit neuen Regelungen für private Haushalte zusätzliche Anreize, die Energiewende dezentral weiter voranzutreiben.

Das Ziel des EEG ist die vermehrte Einspeisung erneuerbarer Energien in die öffentlichen Stromnetze durch private Photovoltaik-Anlagen. Betreiberinnen und Betreiber solcher Installationen profitieren seit dem 1. Januar 2023 von einer Änderung der Vorgaben und Fördersätze. Die Regelungen machen die Anschaffung einer PV-Anlage für private Haushalte deutlich günstiger. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Anpassungen in der Übersicht.

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Neue Vergütungssätze im EEG machen PV-Anlagen lukrativer

Schon seit Ende Juli 2022 gelten im EEG neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen worden sind. Unterschieden wird zukünftig zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Für neue Anlagen gilt diese Regelung ebenfalls. Anlagen, die auch der Eigenversorgung dienen, bekommen höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) erhalten 8,2 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil, der über 10 kWp ist, 7,1 Cent pro kWh.

Hausdach PV Bremen
Die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach wird durch die Novellierung des EEG für viele Menschen noch interessanter. Freepik

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz von 13 Cent pro kWh.  Diese höhere Vergütung ist nur möglich, wenn die Anlage dem zuständigen Netzbetreiber vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage gemeldet wird.

Die höheren Fördervergütungen im EEG sollen erreichen, dass in Deutschland zukünftig mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden. Mit der Neuregelung ist übrigens auch die gleichzeitige Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich.

Obwohl hohe Vergütungen für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz verlockend sind, ist es in den meisten Fällen tatsächlich wirtschaftlicher, den selbst produzierten Strom eigens zu nutzen. Ein spezieller PV-Rechner ermöglicht eine erste Kalkulation.

Maximale Einspeisung ins Stromnetz

Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe der maximal 70-Prozent-Einspeisung in das öffentliche Netz abgeschafft. Damit müssen auch Bestandsanlagen bis 7 Kilowatt-Peak diese Regelung künftig nicht mehr einhalten. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen laut EEG auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Einstellung beibehalten und dürfen nur knapp zwei Drittel der erzeugten Leistung einspeisen.

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Zukünftig weniger Steuern zahlen

Mit der Anpassung im EEG sind inzwischen steuerliche Verbesserungen für die Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaik-Anlagen in Kraft. PV-Anlagen bis 30 kWp sind rückwirkend ab 2022 von der Ertragsteuer befreit. Darüber hinaus gilt ein Nullsteuersatz für Erwerb, Lieferung und Installation von privaten Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern. Über nähere Details informiert beispielsweise ein FAQ des  Bundesfinanzministeriums.

Hilfe bei Steuererklärung durch Verein möglich

Durch die Änderungen im EEG können zukünftig Lohnsteuerhilfevereine Menschen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen, wenn diese eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach betreiben und damit Einkünfte erzielen. Bisher war es aufgrund der Beratungsbefugnis rechtlich nicht möglich, sich dabei von den Vereinen beraten zu lassen. Die Änderung gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber installierter Anlagen mit einer Nennleistung von 30 kWp pro Wohnung in Einfamilienhäusern und Nebengebäuden oder 15 kWp je Wohnung in Mehrfamilienhäusern. Maßgeblich sind hier die Angaben im Marktstammdatenregister für die jeweilige Anlage.

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Autorenbild Tjark Worthmann

Von Tjark Worthmann

Ich fahre am liebsten mit der Vespa oder der Schwalbe durch unsere schöne Hansestadt und entdecke dabei immer wieder geheime Wege und versteckte Orte.

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