
Digitales Banking: Der Freistellungsauftrag bei der Sparkasse Bremen
Warum sich der Freistellungsauftrag lohnt – und wie er unkompliziert eingerichtet werden kann
Sobald Erträge aus Geldanlagen anfallen – zum Beispiel Zinsen auf dem Sparkonto oder Dividenden aus Wertpapieren –, wird darauf in der Regel eine Abgeltungsteuer fällig. Doch gute Nachrichten für alle, die ihr Geld gewinnbringend anlegen: Mit einem Freistellungsauftrag können Anlegerinnen und Anleger diese Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag ganz legal steuerfrei behalten. Bei der Sparkasse Bremen ist das unkompliziert möglich – und sorgt dafür, dass am Ende mehr vom Ersparten bleibt.
Was ist ein Freistellungsauftrag eigentlich?
Ein Freistellungsauftrag ist eine offizielle Anweisung an die Bank, keine Abgeltungsteuer auf bestimmte Kapitalerträge zu erheben – bis zur Höhe des sogenannten Sparer-Pauschbetrags. Dieser liegt aktuell bei
- 1000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
- 2000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.
Ohne einen solchen Auftrag muss die Sparkasse Bremen automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen – selbst dann, wenn der Freibetrag eigentlich noch gar nicht ausgeschöpft ist. Ein Freistellungsauftrag sorgt also dafür, dass dieser steuerfreie Spielraum optimal genutzt wird.
Wie kann ich ihn einrichten?

Bei der Sparkasse Bremen kann der Freistellungsauftrag ganz bequem digital eingerichtet und auch angepasst werden – über das Online-Banking oder die Sparkassen-App. So lässt sich der gewünschte Betrag einfach eingeben oder ändern, ganz ohne Papierkram. Für die Beantragung sind lediglich die persönlichen Daten sowie die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich.
Wichtig: Wer bei mehreren Banken Geld angelegt hat, kann den Freibetrag auch aufteilen – zum Beispiel 700 Euro bei der Sparkasse Bremen und 300 Euro bei einer weiteren Bank. In der Summe darf der Pauschbetrag aber nicht überschritten werden. Zudem kann ein Freistellungsauftrag auch rückwirkend bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Liegt kein Freistellungsauftrag vor, zieht die Sparkasse Bremen automatisch die fällige Steuer vom Ertrag ab. Zwar kann dieser Betrag später über die Steuererklärung zurückgeholt werden – das ist aber deutlich aufwendiger. Wer sich den Weg über das Finanzamt sparen möchte, ist mit einem rechtzeitig eingerichteten Freistellungsauftrag besser beraten.
Für wen ist der Freistellungsauftrag sinnvoll?
Ob Tagesgeldkonto, Festgeld oder Wertpapiere: Ein Freistellungsauftrag lohnt sich für alle, die Kapitalerträge erzielen. Besonders bei regelmäßigem Sparen, etwa durch einen Sparplan, summieren sich die Zinsen und Dividenden schnell – und damit auch das Sparpotenzial bei der Steuer.
Nicht vergessen: regelmäßig prüfen und anpassen
Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen oder geändert wird. Wer zum Beispiel heiratet, die Bankverbindung ändert oder neue Geldanlagen tätigt, sollte den Auftrag regelmäßig überprüfen und anpassen. So bleibt der Überblick erhalten – und es entgeht keine steuerfreie Rendite.
Alle Informationen zum Freistellungsauftrag bei der Sparkasse Bremen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung gibt es hier.