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Vollmachten
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Welche Vollmachten brauche ich?

Eine rechtzeitig erstellte Vollmacht bietet wichtige Absicherung im Ernstfall und entlastet Angehörige

Im Alltag kann es jederzeit passieren, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Um in solchen Fällen dennoch abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, Vollmachten zu erstellen. Doch welche Vollmachten braucht man eigentlich? Wir stellen die wichtigsten Arten von Vollmachten vor und erläutern, worauf bei ihrer Erstellung zu achten ist.


Vorsorgevollmacht: Wer trifft im Notfall Entscheidungen für mich?

Vorsorgevollmacht
Für eine Vorsorgevollmacht ist eine Beratung durch Fachleute sinnvoll. Freepik/Pressfoto

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, einer festgelegten Person die Vollmacht zu erteilen, Entscheidungen für einen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Angelegenheiten des täglichen Lebens beziehen oder auch auf bestimmte Bereiche wie Finanzen oder Gesundheit begrenzt sein.

Klarheit und Sorgfalt sind bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht besonders wichtig, damit im Ernstfall alle Beteiligten abgesichert sind. Hier sind fünf wichtige Punkte, auf die man bei einer Vorsorgevollmacht achten sollte:

  1. Die Wahl der richtigen Person: Der oder die Bevollmächtigte sollte eine Person des Vertrauens und in der Lage sein, die Verantwortung zu tragen. Es kann auch sinnvoll sein, einen Ersatz zu benennen, falls die erste Wahl ausfällt oder zurücktritt.
  2. Der Umfang der Vollmacht: Es ist wichtig, den Umfang der Vollmacht klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Man kann beispielsweise wählen, ob die Vollmacht nur für bestimmte Bereiche oder für alle Angelegenheiten gelten soll.
  3. Einschränkungen und Widerrufsmöglichkeiten: Wer die Vollmacht erteilt, kann Einschränkungen festlegen, beispielsweise dass der Bevollmächtigte bestimmte Entscheidungen nicht treffen darf. Es sollte auch eine Möglichkeit zum Widerruf geben.
  4. Gesetzliche Vorschriften: Eine Vorsorgevollmacht muss den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein. Hierzu sollte man sich anwaltlich oder notariell beraten lassen.
  5. Dokumentation und Aufbewahrung: Es ist entscheidend, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu fixieren und sicher aufzubewahren. Die Bevollmächtigten sollten darüber hinaus über die Existenz sowie den Inhalt informiert sein und im Notfall schnell darauf zugreifen können.

Eine sorgfältig erstellte Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall viel Unsicherheit und Stress vermeiden. Es ist daher sinnvoll, sich über dieses Thema frühzeitig Gedanken zu machen. Schließlich ist durch Unfall oder Krankheit die Entscheidungsfähigkeit oft schnell eingeschränkt.

Finanzielle Vollmachten
Die Bedeutung von finanziellen Vollmachten

Finanzielle Vollmachten sind essenziell. „Alle, die volljährig sind, sollten sich Gedanken darüber machen und mindestens eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen“, empfiehlt Angela Behrens von der Sparkasse Bremen. Sie erklärt die Beduetung und die Unterschiede zwischen Bankvollmacht, Kontovollmacht und Co.

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Betreuungsverfügung: Vollmachten für die Betreuung

Betreuungsverfügung
Wer betreut mich später? Diese Frage sollte man sich rechtzeitig stellen und dann eine Person für die Betreuung festlegen. Freepik.com/Drazen Zigic

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung ein Instrument, das erst dann zum Tragen kommt, wenn der Betroffene tatsächlich betreuungsbedürftig ist. Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Instrumenten liegt in ihrer Wirkung. Eine Vorsorgevollmacht tritt in der Regel sofort in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln. Die Betreuungsverfügung hingegen muss vom Gericht geprüft und umgesetzt werden, was unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist ratsam, diese Verfügung so früh wie möglich zu erstellen, da sie nur gültig ist, solange der Verfasser geschäftsfähig ist.

In dem Dokument erklärt man schriftlich, wer im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer beziehungsweise Betreuerin eingesetzt werden soll. Das werden nämlich nicht automatisch nahe Angehörige oder Ehepartner oder -partnerin. Man muss diese stattdessen in der Betreuungsverfügung nennen. Sonst kann es sein, dass das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellt, was in der Regel Anwaltskanzleien machen. Es ist dann also eine fremde Person, die die persönlichen Angelegenheiten regelt.

Wichtig ist vor allem, zu definieren, welche Befugnisse und Entscheidungen die Betreuungsverfügung umfasst. Dabei kann es hilfreich sein, eine entsprechende Liste von Aufgaben und Bereichen zu erstellen. In dem Dokument sollten auch die eigenen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Wahl des Wohnortes oder die medizinische Versorgung.

Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie immer den aktuellen Wünschen entspricht. Dies ist besonders wichtig, wenn sich die Lebensumstände oder die persönlichen Situationen ändern.


Patientenverfügung: Wünsche für eine medizinische Behandlung

Vollmachten – Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung sollte man alle Wünsche für medizinische Notfälle genau erfassen. Freepik.com

In dieser schriftlichen Erklärung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls möchte beziehungsweise ablehnt. Eine Patientenverfügung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Entscheidungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Diese Schritte sind beim Erstellen einer Patientenverfügung sinnvoll:

  1. Überlegen Sie sich, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche Sie ablehnen. Dabei geht es zum Beispiel darum, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, etwa künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung. Auch eine Organspende (ob gewünscht oder abgelehnt) kann Inhalt sein.
  2. Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „Ich möchte keine unnötige Behandlung“. Stattdessen sollten Sie genau beschreiben, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
  3. Beachten Sie gesetzliche Vorschriften und medizinische Möglichkeiten. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung den geltenden Gesetzen entspricht und medizinisch umsetzbar ist. Hier kann es sinnvoll sein, sich ärztlich oder juristisch beraten zu lassen.
  4. Teilen Sie Ihre Patientenverfügung mit wichtigen Personen. Sprechen Sie mit Angehörigen und Ihrem Hausarzt darüber und stellen Sie sicher, dass das Dokument im Ernstfall auch gefunden wird.
  5. Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig. Ihre medizinischen Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern, deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung dann überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Eine Patientenverfügung kann dabei helfen, auch in schwierigen medizinischen Situationen selbstbestimmt zu bleiben. Wer im Voraus seine medizinischen Wünsche festlegt, stellt sicher, dass diese auch dann respektiert werden, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, sie zu äußern.


Generalvollmacht: Eine für alles – und sofort

Vollmachten – Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht verleiht dem oder der Bevollmächtigten Entscheidungsfreiheit über das Leben eines anderen. Vertrauen spielt daher eine große Rolle. Freepik.com

Eine Generalvollmacht gibt einer festgelegten Person das Recht, sämtliche Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers beziehungsweise der -geberin zu treffen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Generalvollmacht nicht auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt und auch dann gültig, wenn man noch in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Daher sollte man sich gut überlegen, wem man eine Generalvollmacht erteilt. Diese Person sollte die damit einhergehende Verantwortung verstehen und verantwortungsvoll wahrnehmen. In jedem Fall sollte man sich vor Erteilung einer Generalvollmacht von Fachleuten beraten lassen.

Ein großer Vorteil einer Generalvollmacht ist, dass auch in Abwesenheit oder bei krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit Entscheidungen getroffen werden können. Der oder die Bevollmächtigte kann dann beispielsweise Bankgeschäfte oder Vertragsabschlüsse tätigen, Post entgegennehmen oder Verträge kündigen. Oft ist diese Vollmacht bei Menschen hilfreich, die ältere Verwandte wie Eltern versorgen.


Wichtige Tipps zur Erstellung von Vollmachten: Beratung ist oft sinnvoll

Vollmachten – Beratung
Eine ausgiebige Beratung ist für viele Vollmachten empfehlenswert. Freepik.com/Drazen Zigic

Es ist wichtig, dass alle Vollmachten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Hierzu sollte man sich juristisch oder notariell beraten lassen. Bei der Erstellung einer Vollmacht ist es außerdem wichtig, ihren Umfang klar zu definieren und etwaige Einschränkungen oder Widerrufsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Auch sollte sicher sein, dass die Bevollmächtigten ihre Verantwortung verstehen und in der Lage sind, diese verantwortungsvoll wahrzunehmen.

Insgesamt bieten Vollmachten eine wichtige Absicherung im Alltag und bei gesundheitlichen Problemen. Eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht oder Bankvollmacht kann im Ernstfall die eigene Vorsorge und Fürsorge gewährleisten und auch die Angehörigen entlasten. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.

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Autorenbild Alena Mumme

Von Alena Mumme

Ich bin Tagenbaren – meine Eltern und Großeltern sind also wie ich in Bremen geboren und aufgewachsen. Nur spannende Reisen locken mich aus meiner gemütlichen Heimatstadt.

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