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Finanzielle Vollmachten
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Die Bedeutung von finanziellen Vollmachten

Die finanzielle Vorsorge: Wie Vollmachten im Fall der Fälle helfen können

Finanzielle Vollmachten spielen eine entscheidende Rolle, wenn man wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, persönliche Entscheidungen zu treffen. Schließlich will man in solchen Situationen weiterhin finanziell abgesichert sein. Doch welche finanziellen Vollmachten sind eigentlich erforderlich? Wir stellen verschiedene Arten von finanziellen Vollmachten vor.

Mit verschiedenen Vollmachten die Finanzen regeln

Angelika Behrens
Angela Behrens, Sprecherin im Team Kundenberatung bei der Sparkasse Bremen. Privat

Finanzielle Vollmachten sind essenziell. „Alle, die volljährig sind, sollten sich Gedanken darüber machen und mindestens eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen“, empfiehlt Angela Behrens von der Sparkasse Bremen. Sie ist Expertin und arbeitet nicht nur als Privatkundenberaterin  in der Stadtteilfiliale Neustadt, sondern ist auch Sprecherin im Team Kundenberatung.

Sich zeitig Gedanken darüber zu machen, sei in jedem Fall sinnvoll. Schließlich könne jederzeit eine Situation entstehen, in der eine Vollmacht notwendig wird – wenn man beispielsweise nach einem Schlaganfall nicht mehr ansprechbar ist, der Arm in Gips liegt und man nicht mehr schreiben kann oder im Urlaub festsitzt, weil das Flugzeug nicht startet. „Wenn man dann richtig vorgesorgt hat, kann eine bevollmächtigte Person im Bedarfsfall für einen handeln, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist.“

Bankvollmacht

Beratungsgespräch zur Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht ist in vielen Fällen sinnvoll. Freepik.com/Drazen Zigic

„Eine Bankvollmacht ist sinnvoll für diejenigen, die jemanden für sämtliche Konten, Depots und Schließfächer bevollmächtigen möchten“, erläutert Angela Behrens. Diese Vollmacht gelte zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. „Bei uns im Hause heißt diese Variante übrigens ‚Sparkassen-Vorsorgevollmacht‘.“

Kontovollmacht

„Eine Kontovollmacht ist für die Personen interessant, die nicht alle Konten, Depots und Schließfächer bevollmächtigen möchten, sondern nur eines oder mehrere“, erklärt die Finanzexpertin. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Bevollmächtigter beziehungsweise eine Bevollmächtigte Zugang zu Konten, aber nicht zu einem Schließfach erhalten soll.

Elternvollmacht

Sehr praktisch sei für Paare mit Kindern die Elternvollmacht, sagt die Sparkassen-Beraterin. Dabei übertragen sich beide Elternteile gegenseitig eine Vollmacht für minderjährige Kinder. Dann muss beispielsweise zukünftig nur noch ein Erziehungsberechtigter in der Filiale anwesend sein, damit das Kind etwa ein Konto eröffnen kann.

Vollmachten
Welche Vollmachten brauche ich?

Ob Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Generalvollmacht: Eine rechtzeitig erstellte Vollmacht bietet wichtige Absicherung im Ernstfall und entlastet Angehörige. Doch welche Vollmachten braucht man eigentlich? Wir stellen die wichtigsten Arten vor und erläutern, worauf bei ihrer Erstellung zu achten ist.

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Was muss man noch über finanzielle Vollmachten wissen?

Vollmacht – Beratung und Unterschrift
Eine Unterschrift vor Ort ist für eine Vollmacht bei der Sparkasse Bremen Pflicht. Freepik.com/Katemangostar

Die Grundvoraussetzung für Bankvollmacht und Co. ist Vertrauen. „Schließlich darf der oder die Bevollmächtigte zu Lebzeiten alles mit dem Konto machen, außer es aufzulösen“, erläutert Angela Behrens. Dazu gehöre etwa, das Konto überziehen, wenn bereits ein Dispo eingeräumt wurde, oder ein Schließfach auszuräumen. Der Umfang der Vollmacht ist daher genau abzuwägen. Es empfiehlt sich, vorher die Beratung der Bank zu diesem Thema zu nutzen. In jedem Fall sei wichtig, dass Bevollmächtigte wissen, wo zu Hause alle nötigen Unterlagen zu finden sind. Dazu gehören beispielsweise Sparbücher.

Übrigens kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen werden – und zwar von beiden Seiten. Das ist etwa dann vonnöten, wenn sich das Verhältnis zum oder zur Bevollmächtigen geändert hat oder diese Person die Verantwortung nicht mehr tragen möchte. Außerdem wichtig: Vollmachten ersetzen nicht eine Nachlassregelung.

Für gültige Vollmachten bei der Sparkasse Bremen müssen beide Parteien persönlich vor Ort sein. „Zu Hause unterschriebene Vordrucke aus dem Internet oder von der medizinischen Betreuung dürfen wir nicht akzeptieren“, warnt Angela Behrens. Das diene vor allem der Sicherheit. „Schließlich können wir gar nicht prüfen, ob die Unterschriften wirklich von den Personen getätigt wurden. Daher müssen wir die Beteiligten persönlich legitimieren.“

Wie kann ich eine Vollmacht bei der Sparkasse beantragen?

„Ich überlege mir zunächst, welche Person meines Vertrauens für welche Konten eine Vollmacht bekommen soll“, erläutert die Expertin den ersten Schritt. „Wenn die Person einverstanden ist, wird ein gemeinsamer Termin vor Ort bei der Bank vereinbart. Beide müssen dabei ihren aktuellen Ausweis oder Reisepass zur persönlichen Legitimation mitbringen. Im Gespräch können aufkommende Fragen gleich vor Ort und aus erster Hand geklärt werden.“

Wenn absolut kein gemeinsamer Termin möglich sei, gebe es eine Alternative – falls die bevollmächtigte Person bereits Kundin beziehungsweise Kunde bei der Sparkasse Bremen ist. „Dann können beide Parteien auch zu unterschiedlichen Zeiten kommen und in unterschiedliche Filialen gehen“, erklärt die Beraterin. „Wer die Vollmacht gibt, lässt sie dafür in einem ersten Termin elektronisch erfassen. Anschließend kann sie in der nächsten Filiale digital wieder aufgerufen werden.“ Dies gelte aber nur innerhalb der Sparkasse Bremen.

„Gilt die Vollmacht ebenfalls für ein Schließfach, muss der oder die Bevollmächtigte mit der eigenen EC-Karte (egal, von welchem Institut) möglichst noch am gleichen Tag an das Fach gehen, damit auch diese Karte für das Fach erfasst und registriert werden kann.“

Beratung bei der Sparkasse Bremen

Vorsorgevollmacht
Die Sparkasse Bremen berät Interessierte gern zum Thema Vollmachten. Freepik/Pressfoto

„Die persönliche Beratung liegt mir für das wichtige Thema Vollmachten besonders am Herzen“, sagt Angela Behrens. „Wir als Kundenberater haben im persönlichen Gespräch immer die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und weiterführende Themen direkt anzusprechen. Dazu gehören zum Beispiel die notarielle Generalvollmacht die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.“ Wer eine individuelle Beratung wünsche, könne in seiner Filiale einen Termin vereinbaren oder über den Beraterfinder der Sparkasse Bremen die richtige Ansprechperson finden.

 

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Autorenbild Alena Mumme

Von Alena Mumme

Ich bin Tagenbaren – meine Eltern und Großeltern sind also wie ich in Bremen geboren und aufgewachsen. Nur spannende Reisen locken mich aus meiner gemütlichen Heimatstadt.

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