Nach dem Kredit: Anschlussfinanzierung
Was tun, um die Restschuld zu tilgen?
Der Name deutet bereits darauf hin: Die Anschlussfinanzierung erfolgt am Ende eines bereits bestehenden Kredits. Und zwar, wenn dieser ausläuft, aber noch eine Restschuld besteht. Denn wenn die sogenannte Zinsbindung ausläuft, heißt es nämlich noch lange nicht, dass auch das gesamte Darlehen damit abgezahlt ist. Im Regelfall bleibt eine sogenannte Restschuld bestehen. Und um diese zu tilgen, benötigt man eben einen zweiten Kredit – die Anschlussfinanzierung. Hierbei haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer grundsätzlich drei Arten zur Auswahl.
Arten der Anschlussfinanzierung:
- Bei der Prolongation wird der bereits bestehende Kredit bei der Bank einfach verlängert.
- Bei der Umschuldung wird er mit einer anderen Bank abgeschlossen – wenn diese zum Beispiel günstigere Konditionen anbietet.
- Und im Rahmen des sogenannten Forward-Darlehens, der dritten Option, wird der neue Kredit für die Restschuld schon weit vor Ende der Zinsbindung abgeschlossen, nämlich bis zu 66 Monaten vor dem Stichtag. Damit können sich Häuslebauer und -bauerinnen die Zinsen von heute für die Zukunft sichern. Denn beim Forward-Darlehen gilt der Zinssatz vom Abschluss- und nicht vom Starttag. Diese Option der Anschlussfinanzierung ist insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase sinnvoll.
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