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Wohnungsbauprämie
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Wohnungsbauprämie: Mehr Geld für Eigenheim-Sparer

Staatliche Förderung jetzt noch attraktiver

Der Klassiker unter den Baufinanzierungen bekommt jetzt einen zusätzlichen Schub: Die Wohnungsbauprämie gibt es bereits seit 1952. Nun wird die staatliche Förderung deutlich erhöht. Eigenheimsparer bekommen folglich mehr Geld.

Wohnungsbauprämie
Wie hoch die Wohnungsbauprämie ausfällt, hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen des beziehungsweise der Antragstellenden ab. Pixabay

Wer mit dem Gedanken spielt und mit seinem Traumhaus liebäugelt, hat jetzt vielleicht das entscheidende Mosaiksteinchen für seine persönliche Baufinanzierung gefunden. Denn die Wohnungsbauprämie dient vor allem der Schaffung von Wohnraum, aber auch der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung sind mit der Prämie möglich.

Zulagen und Förderungen vom Staat

„Bausparen ist moderner denn je. Auch mein Opa hatte schon einen Bausparvertrag – es kommt nicht aus der Mode“, sagt Oliver Wacker von der Sparkasse Bremen. „Wo normale Sparer keine Zinsen mehr bekommen, erhalten prämienberechtigte Bausparer eine super Förderung. Bausparen bietet vom Staat viele Zulagen und Förderungen“, so der Bauspar-Experte.

Neben der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und auch der Riester-Zulage biete Bausparen eine planbare Zukunft. Es sei der Grundstein für die eigenen vier Wände. „Und die neuen Förderungen ergeben für unseren Kundinnen und Kunden einen tollen ,Zins‘ – eine Alternative, die zukunftsgebend ist“, betont Oliver Wacker.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Unter anderem spielen der Familienstand sowie die Höhe der Bausparsumme eine entscheidende Rolle. Die maximale Förderhöhe liegt für Singles seit dem 1. Januar bei 70 Euro und für Verheiratete bei 140 Euro jährlich. Um diese Beträge zu erhalten, müssen Singles mindestens 700 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen. Bei Eheleuten beträgt die Mindestsumme 1400 Euro.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr bewegten sich die höchstmöglichen Förderbeträge zwischen 46 Euro (Singles) und 90 Euro (Ehepaare).

Wie hat sich das Bauspargeschäft in den vergangenen Jahren geändert?

„Die reinen ,Sparverträge‘ sind weniger häufig anzutreffen. Wir erleben sehr überlegte Kunden, die diese Form der Absicherung in Ihre Finanzierung einbinden wollen oder nebenher absichern“, erklärt Oliver Wacker. „Aktuell sehen wir die historisch niedrigen Darlehenszinsen auch im Bausparbereich.“ Es ist also möglich, für ein Bauspardarlehen vorzusorgen, welches Bausparer später für nominal ab 0,35 Prozent im Jahr erhalten können.

Die Wohnungsbauprämie bietet laut Oliver Wacker nun einer wirklich breiten Bevölkerungsmasse den Zugang zur noch attraktiveren Förderung. „In Bremen haben wir gar den Umstand, dass sich die Förderfähigen fast verdoppeln“, sagt er. „Fast zwei Drittel aller Bremerinnen und Bremer sind förderfähig. Dies bietet die breite Grundlage für die Masse, attraktiv vorzusorgen und den Grundstein für ein Wohnobjekt oder deren Absicherung zu legen.“

Wer profitiert besonders von der höheren Prämie?

„Durch die Erhöhung des maximalen Einkommens auf 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Singles beziehungsweise 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Ehegatten werden breite Teile der Bremerinnen und Bremer profitieren können“, sagt Oliver Wacker. „Auf eine maximale Einzahlung von 700 Euro beziehungsweise 1400 Euro erhalten unsere Bausparenden nun sogar 10 Prozent Wohnungsbauprämie. In Summe bedeutet dies bis zu 140 Euro für Ehegatten. Es ist für die allermeisten ein wichtiger Baustein in der finanziellen Planung und Absicherung.“

Bausparer, die bei Abschluss des Vertrages noch unter 25 Jahre alt sind, dürfen später die Wohnungsbauprämie der ersten sieben Jahre  nach Belieben frei verwenden. „Ansonsten müssen die Gelder wohnwirtschaftlich benutzt werden“, erklärt Oliver Wacker. „Diese neue Regelung sorgt dafür, dass es selbst für junge Menschen sehr attraktiv ist, die noch keine konkreten ,Wohnträume‘ haben.“

Wie ist das Prozedere beim Antrag?

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Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Bausparerinnen und Bausparer. Pixabay

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie nimmt die jeweilige Bausparkasse entgegen. Sofern alle erforderlichen Belege vorliegen und der Antrag ausgefüllt ist, leitet die Bausparkasse den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter. Bis zu zwei Jahre rückwirkend ist ein Antrag möglich. Gestellt werden muss er im Übrigen jedes Jahr aufs Neue.

„Bausparer zahlen in einer Summe oder über das Jahr verteilt die Sparleistung auf dem Bausparvertrag ein. Dies geht auch ganz einfach per Dauerauftrag oder Lastschrift“, erklärt Oliver Wacker. „Am Jahresende stellt die Bausparkasse – in diesem Fall die Landesbausparkasse (LBS) – einen Jahreskontoauszug aus, in dem alle Buchungen enthalten sind.“ In dem Umschlag befindet sich dann auch der Wohnungsbauprämienantrag für das Vorjahr. „Dieser ist unterschrieben bei der Sparkasse Bremen oder bei der LBS wieder einzureichen. Alles andere passiert automatisch.“

Wie wichtig ist beim Bausparen eine professionelle Beratung?

Jede Bausparerin und jeder Bausparer hat seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse. „Und die sind so individuell wie das Leben“, weiß Oliver Wacker. Bausparen decke diese Individualität ab, aber hierfür bedürfe es eines versierten Beraters, der die Ansprüche der Zukunft erkenne und gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden abstimme. Das gelte insbesondere für die volle Ausschöpfung der staatlichen Förderungen, also Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitnehmersparzulage und hohe Wohn-Riester-Zulagen.

„Im Rahmen eines Neubaus sehen die Vorsorge und Absicherung anders aus als beispielsweise für einen renovierungsbedürftigen Altbau“, betont der Experte. „Hier gibt es keinen Standard. Unsere Profis erheben die individuellen Bedarfe und passen das Bausparen dementsprechend an.“

Welche Voraussetzungen gibt es für die Wohnungsbauprämie? 

  • Mindestsparsumme: 50 Euro pro Jahr
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Maximales Jahreseinkommen: 35.000 Euro (Singles), 70.000 Euro (Verheiratete). Hier gilt nicht der Bruttolohn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe des Betrags ist unter anderem im letzten Steuerbescheid aufgeführt.

Üblicherweise fließen die Fördermittel in einen Bausparvertrag. Ganz wichtig: Die Bausparsumme muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Ein Autokauf ist mit diesem Geld demzufolge ausgeschlossen – andernfalls verfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Baufinanzierung“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

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Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenspecials „Mein Zuhause“. Sind Sie interessiert an mehr Artikeln dieser Art? Schauen Sie sich unsere Sammlung von Beiträgen rund ums Thema an.

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Autorenbild Guido Finke

Von Guido Finke

Meine Heimat ist das idyllische Hude – „zum Malen schön“ lautet hier das Motto. Ansonsten dreht sich bei mir als Fan der EWE Baskets Oldenburg und des SV Werder vieles um den Sport.

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